veröffentlicht am 24.10.2012
POL-HOL: Problemstellung Restalkohol: Angetrunken zur Anzeigeerstattung zur Polizei gefahren - PKW waren beschädigt worden -
Hameln (ots) - Den Restalkohol im Blut - vom Alkoholgenuss des Vorabends - haben zwei Männer offensichtlich bei ihrer Anzeigeerstattung bei der Polizei völlig unterschätzt. Die Folge: Ein einmonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 500,-- EUR werden fällig.
Was war passiert? Im Laufe der Woche haben zwei
Anzeigenerstatter mit ihren Fahrzeugen aus eigenen Stücken vormittags
die Polizeidienststelle in Stadtoldendorf aufgesucht, um
Sachbeschädigungen an ihren geparkten Fahrzeugen polizeilich
aufnehmen zu lassen. Bis hierhin nichts Ungewöhnliches. Dabei wurde
allerdings in beiden Fällen von den aufnehmenden Polizeibeamten bei
den erschienenen Männern deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft
festgestellt. Ein entsprechender Alkotest ergab anschließend eine
alkoholische Beeinflussung im Bereich jeweils einer
Verkehrsordnungswidrigkeit. Sowohl am Montag, als auch am Mittwoch
wurden die alkoholbedingten Feststellungen gerichtsverwertbar am
Evidential-Gerät in Holzminden abgeschlossen und bereits an den
Landkreis Holzminden abgegeben. Beide unabhängig voneinander
Erschienenden haben nun ein "saftiges" Bußgeld in Höhe von 500,-- EUR
sowie ein einmonatiges Fahrverbot zu erwarten. Besonders dürften sich
die beiden Männer im Alter von 41 bzw. 57 Jahren darüber ärgern, dass
die jeweiligen zurückgelegten Strecken zur Anzeigenerstattung bei der
Polizeidienststelle ohne weiteres auch zu Fuß hätten zurückgelegt
werden können (Altstadtbereich; jeweils ca. 250 m / 3 Minuten). Beide
Männer hatten nach eigenen Angaben einen möglichen Restalkohol vom
Vorabend nicht gebührend berücksichtigt.
Rückfragen bitte an:
Polizeikommissarat Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann@polizei.niedersachsen.de
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