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veröffentlicht am 24.01.2018

Ladendiebstahl mit Waffen

Hameln (ots) - In der Regel berichten wir nicht über einfache Ladendiebstähle; es sei denn, durch besondere Umstände hebt sich der Sachverhalt von den alltäglichen Taten ab. Diese besonderen Umstände könnte die Flucht des Täters mit Täterbeschreibung sein oder eine herausragende Serie bz ...
 
... w. bandenmäßige Vorgehensweise oder eine
Gewaltanwendung des Täters, um im Besitz der geklauten Waren zu bleiben.

In den beiden Fällen, die sich am gestrigen Dienstag in Hameln ereignet haben, stellen die von den Tätern mitgeführten Waffen und gefährlichen Gegenstände eine Qualifizierung dar, die sich auch in der Strafzumessung niederschlägt.

Im ersten Fall wurde ein 40-jähriger Mann aus Hameln beim Klauen erwischt. Der Dieb nahm eine Flasche Parfüm im Wert von über 100 Euro aus dem Regal, wickelte diese in seinen Schal und wollte mit der nicht bezahlten Ware die Drogerie in der Stadtgalerie verlassen. Dabei wurde der 40-Jährige von einem Ladendetektiv beobachtet und abgefangen. Wutentbrannt warf der Ertappte die Parfümflasche auf den Boden. Die Polizeibeamten, die aufgrund der anfänglichen Aggressivität hinzugezogen wurde, konnten in der Jackentasche des Beschuldigten ein griffbereites Rasiermesser auffinden.

Im zweiten Fall wurde ein 17-Jähriger beim Klauen ertappt. Der Jugendliche aus Salzhemmendorf steckte sich um 10.40 Uhr in der Schmuckabteilung einer Drogerie in der Stadtgalerie einen minderwertigen Herrenring ein. Fatal dabei: bei der Durchsuchung des 17-Jährigen konnten zwei Messer aufgefunden werden. Ein Klappmesser befand sich griffbereit in der Jackentasche. Ein weiteres Messer, das als EC-Karte getarnt war, konnte im Portemonnaie des Beschuldigten aufgefunden werden.

Beide Beschuldigten müssen sich, da sie während der Tatausführung Waffen bzw. gefährliche Gegenstände mit sich führten, nicht nur wegen einer einfachen Diebstahlstat verantworten, sondern wegen eines qualifizierten Straftatbestandes, der eine deutliche Strafschärfung beinhaltet.

Die Strafschärfung resultiert aus dem Umstand, dass die mitgeführten Waffen oder gefährlichen Gegenstände jederzeit als Angriffs- und Verteidigungsmittel eingesetzt werden könnten, um sich zum Beispiel aus einer bevorstehenden oder bereits erfolgten Festnahmesituation befreien zu können.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
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E-Mail: pressestelle@pi-hm.polizei.niedersachsen.de
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