veröffentlicht am 04.03.2018
Trotz der "Kneipennacht" in Holzminden normales Einsatzaufkommen für die Polizei (Stand: So., 04.03.20:15 Uhr)
Holzminden (ots) - Insbesondere vor dem Hintergrund der am Samstagnacht stattgefundenen Veranstaltung "Kneipennacht" mit Livemusik in Holzminden verzeichnete die Polizei im Landkreis Holzminden bis zum Berichtsschluss dennoch ein relativ normales, wenn nicht sogar eher ruhiges, Wochenende.
Nach polizeilicher Einschätzung fand das Event der "Kneipennacht" eine gute Resonanz bei hoher Frequentierung der neun teilnehmenden "Kneipen"/Gaststätten und anderer Lokalitäten. Nach Angaben des Veranstalters wurden 1800 Karten verkauft. Offensichtlich Dank besonnener Besucher des Events, für die das Vergnügen und der Spass im Vordergrund stand, verlief die Veranstaltung aus polizeilicher Sicht ohne die Notwendigkeit des Einschreitens.
Lediglich eine auf der Dienststelle angezeigte Körperverletzung könnte im mittelbaren Zusammenhang stehen. Hier hatte auf dem Nachhauseweg von der "Kneipennacht" der 19-jährige alkoholisierte Beschuldigte das minderjährige 16-jährige Opfer, seine Freundin, geschlagen. Am heutigen Sonntag wurde zudem im Nachgang ein Geldbörsendiebstahl angezeigt. Der Geschädigten wurde während der Kneipennacht ihre Geldbörse mit u.a. 475,- Euro in einer Gaststätte entwendet.
Weiterhin ist in der Samstagnacht gegen 03:30 Uhr auf der Allersheimer Straße ein ausländischer 41-jähriger Verkehrsteilnehmer aus Holzminden mit Migrationshintergrund mit seinem VW Touran den Beamten des Einsatz- und Streifendienstes durch seine auffällige Fahrweise aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle stellen die Beamten starken Alkoholgeruch fest. Der Verkehrsteilnehmer gibt den Beamten gegenüber dann doch tatsächlich an, dass er nie Alkohol trinken würde. Aufgrund seines gesamten Verhaltens und dem Scheitern von durchgeführten freiwilligen Alkoholtests wird eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt.
Erschwerend kommt hinzu, dass am Pkw frische Unfallbeschädigungen festgestellt worden sind. Ein Unfallschaden muss unmittelbar vor dem Anhalten/der Kontrolle am Anhalteort entstanden sein. Ein weiterer Unfallort kann im Zuge der Ermittlungen noch festgestellt werden. Sein Führerschein konnte nicht gefunden und in dem Zusammenhang nicht sichergestellt werden. Der Verkehrsteilnehmer wird sich nach bisherigen Ermittlungsstand zumindest des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr infolge Alkoholgenusses verantworten müssen. Eine Verkehrsunfallflucht scheidet zur Zeit für ihn noch aus, weil an der einen Unfallstelle nur sogenannter "Eigenschaden', sprich Schaden an seinem Pkw, entstanden ist und er rein praktisch die andere Unfallstelle noch nicht verlassen hatte. Weitere, beispielhaft genannte Einsatzanlässe:
Bereits am Freitag, 02.03.2018 kam es in Lauenförde am frühen Abend zu einem Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss und unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Der 23-jährige Verursacher konnte aufgrund von Zeugenhinweisen ermittelt werden.
In der Nacht zu Samstag kam es in der Innenstadt von Stadtoldendorf zu einem versuchten Einbruch in eine Gaststätte an der Deenser Straße. Die Geschädigte nahm Geräusche wahr und hatte die Polizei alarmiert.
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