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veröffentlicht am 10.12.2021

Adventskonzert mit Saxophon und Orgel

Das letzte der alljährlichen drei Adventskonzerte in der Hamelner Marktkirche St. Nicolai steht traditionell im Zeichen einer ungewöhnlichen, aber sehr effektvollen Instrumenten-Kombination:
 
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Simon Becker-Foss
Am 16. Dezember gestaltet der Saxophonist Simon Becker-Foss bereits zum elften Mal gemeinsam mit seinem Vater, dem ehemaligen Marktkirchenkantor Hans Christoph Becker-Foss, ein weihnachtliches Cross-Over-Programm.
Zu hören sind Duo-Kompositionen für Saxophon oder Bassklarinette und Orgel von Simon Becker-Foss, die sich stilistisch zwischen Jazz und Impressionismus bewegen, darunter das Titelstück „Wie schön leuchtet der Morgenstern“. Dazu erklingt adventliche Orgelmusik der Barockzeit aus Mitteldeutschland.
Pastor Jürgen Harms führt mit kurzen Advents-Meditationen durch das Programm.
Simon Becker-Foss studierte in Dresden und Stockholm und musiziert in vielen Jazz-Ensembles in Deutschland, Schweden und Finnland. Seine Kompositionen für das Adventskonzert in der Marktkirche sind von den vielfältigen Klangmöglichkeiten der Marktkirchen-Orgel, aber auch von Weihnachtsliedern mit ihren alten und zugleich hochaktuellen Texten, von Jazz-Standards, südosteuropäischer Volksmusik sowie eigenen Reiseerlebnissen in Skandinavien inspiriert. Die Stücke sind auch auf einer CD-Produktion von 2020 zu hören, die nach dem Konzert sowie in den Hamelner Buchhandlungen Matthias
(Bäckerstr. 56) und Seifert (Osterstr. 37) erhältlich ist.
Das Konzert beginnt um 18 Uhr und dauert etwa eine Stunde. Der Eintritt ist frei; am Ausgang wird um Spenden gebeten.
Eine Anmeldung unter https://www.marktkirche-hameln.de/kirchenmusik/adventskonzerte.htm wird empfohlen (eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich).
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Hans Christoph Becker-Foss



Aufgrund der Corona-Warnstufe 2 im Landkreis gilt die 2Gplus-Regel.
Das heißt, dass nur vollständig Geimpfte sowie Genesene Zutritt haben (amtlicher Nachweis erforderlich). Zusätzlich muss ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden (Personen mit Booster-Impfung sind von der Testpflicht befreit). Außerdem besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (OP-Masken sind nicht zulässig).
Nähere Informationen zu den Hygieneregeln sowie zu Ausnahmen von der Test- und Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche sind auf der genannten Website zu finden.

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