veröffentlicht am 10.03.2012 / geändert am 12.03.2012
Briefwahl für die Kirchenvorstandswahl noch bis Mittwoch zu beantragen UPDATE
Am Mittwoch, 14. März, ist der letzte Tag, an dem noch die Briefwahl für die bevorstehende Kirchenvorstandswahl beantragt werden kann....
Dieses kann sowohl mündlich als auch schriftlich beim Kirchenvorstand oder im Büro der jeweiligen Kirchengemeinde geschehen.
Insgesamt 54535 Personen sind in den 35 evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Hameln-Pyrmont und deren dazugehörigen Kapellengemeinden aufgerufen, am Sonntag, 18. März, neue Kirchenvorstände zu wählen. „Wir beobachten den Trend, dass die Zahl der Briefwähler im Vergleich zur letzten Kirchenvorstandswahl vor sechs Jahren in einigen Orten erheblich gestiegen ist“, erklärt Pastor Simon Pabst, Öffentlichkeitsbeauftragter im Kirchenkreis Hameln-Pyrmont.
"Es wäre ein tolles Signal, wenn die neuen Kirchenvorstände durch eine hohe Wahlbeteiligung gleich mit einer gehörigen Portion Rückenwind ins Amt geschickt werden“, wünscht sich Pabst.
Gewählt werden müssen 188 neue Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher. 282 Ehrenamtliche haben mit ihrer Kandidatur ein deutliches Zeichen gesetzt, dass sie bereit sind, in den kommenden sechs Jahren an leitender Stelle in ihrer Gemeinde vor Ort Verantwortung zu tragen.
Wahlbriefe müssen bis zum Beginn der Wahlhandlung dem jeweiligen Kirchenvorstand (Wahlausschuss) oder während der Wahlhandlung dem beziehungsweise der Vorsitzenden des Wahlvorstandes zugeleitet sein.
Der Wahlbrief muss daher rechtzeitig zur Post gegeben werden, und zwar möglichst nicht später als Freitagmittag, bei entfernt liegenden Orten besser noch früher.
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