Kinder, egal welchen Alters, haben grundsätzlich das Recht auf Kontakt und Umgang zu ihren leiblichen Eltern. Manchmal können besondere Umstände, Situationen oder Krisen diese Kontakte erschweren oder gar unmöglich machen. In diesen Phasen wird häufig eine fachliche Begleitung durch den Kinderschutzbund notwendig. Für diese Aufgabe suchen wir Unterstützung mit pädagogischen Vorkenntnissen (z.B. SozialassistentIn, ErzieherIn, pädagogische MitarbeiterIn).