veröffentlicht am 13.11.2013 / geändert am 12.12.2013
Stadt Hameln übernimmt Differenzbetrag zwischen Krippe und Tagespflege UPDATE
Eltern, die für ihr unter dreijähriges Kind noch keinen Krippenplatz bekommen haben, können nun zu gleichen Konditionen eine Tagespflegeperson in Anspruch nehmen.
Dieses Bild wird von www.fiz.hameln.de geladen. Es gelten deren Datenschutzbestimmungen.
Bereits seit Jahren ist es ein großes Problem für Eltern, schon ab einem mittleren Einkommen, den um das 4fache teureren Tagespflegeplatz zu bezahlen, wenn nicht das Jugendamt die Kosten übernimmt. Die meisten möchten aus diesem Grund lieber einen günstigeren Krippenplatz.
Nach vielen Hinweisen der Eltern und von Seiten der Tagespflegepersonen sowie Bemühungen der Stadt Hameln konnte erreicht werden, dass ein Betreuungssystem, welches eigentlich von Seiten der Eltern als gleichwertig gebucht werden können sollte, nun gegenüber der Betreuung der unter Dreijährigen in einer Krippe auch finanziell gleich gestellt wurde. Die finanziellen Hürden sind aus der Welt geschafft!
So zahlen Eltern, die ihr unter drei Jahre altes Kind von einer Tagespflegeperson betreuen lassen, denselben Betrag wie Eltern, die ihr Kind in eine Krippe geben.
Folgendes Prozedere muss erfüllt werden:
- Als erstes muss ein Antrag beim Jugendamt des Landkreises auf „Kostenübernahme der Tagespflege gestellt werden. Wenn dieser Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wurde, ist diese Ablehnung mitzubringen.
- Dann werden auf dem Antrag der Stadt auf „anteilige Kostenerstattung von Elterngebühren im Bereich der Tagespflege“ die Betreuungskosten der Tagespflege errechnet. Liegen diese über dem derzeitigen Elterngrundbetrag der Krippe von
a) für einen Halbtagsplatz (4 ½ Stunden) (mtl. 99,00 Euro)
b) für einen Halbtagsplatz (5 Stunden) (mtl. 110,00 Euro)
c) für einen Dreivierteltagsplatz (6 Stunden) (mtl. 132,00 Euro)
d) für einen Ganztagstagsplatz (8 Stunden) (mtl. 176,00 Euro) 99€/Monat
werden sie erstattet.
D.h. Eltern zahlen nie mehr als den gerade gültigen Krippenbeitrag für die Stunden, die sie anmelden.
Hier finden Sie den Erstantrag als Vordruck und hier den Folgeantrag wenn Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben.