Kündigung gut verzinster Prämiensparverträge durch die Sparkassen
Kündigung gut verzinster Prämiensparverträge durch die Sparkassen - das rät Haus- und Grund Obernkirchen e.V. seinen Mitgliedern.
Einige Finanzinstitute versuchen aktuell aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen Alt-Verträge von Kunden mit hohen Sparprämien durch Kündigungen „loszuwerden“. Allein die Sparkasse Hameln-Weserbergland hat eine medial viel beachtete Kündigungswelle m6it bis zu 5.400 Kündigungen losgetreten (vgl. u.a. DeWezet-Berichterstattung vom 21.09.2019)
Worum geht es hierbei genau?
Betroffen sind derzeit insbesondere viele Sparkassen Kunden: Diese haben bereits in den 1990er oder 2000er Jahren Prämiensparverträge, beispielsweise S-Prämiensparen bzw. S-Prämiensparen flexibel, abgeschlossen. Darin wurde neben in der Regel eher geringen Sparzinsen eine jährlich steigende Prämie auf die eingezahlten Sparraten vereinbart, die von ca. 3% im ersten Jahr auf bis zu 50% auf der höchsten Prämienstufe steigt. Derartige Boni sind heutzutage natürlich illusorisch und werden schon längst nicht mehr angeboten.
Was rät Haus- und Grund Obernkirchen e.V. seinen Mitgliedern und Betroffenen?
Dazu Friedbert Wittum, Vorsitzender von Haus und Grund Obernkirchen e.V.
„Die Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkassen, insbesondere mit dem Namen „S-Prämiensparen flexibel“ ist kritisch zu betrachten. Im Rahmen der wöchentlichen Mitgliedersprechstunde wurden uns Verträge vorgelegt, in denen längere, feste Laufzeiten vereinbart wurden. Auf derartige Verträge dürfte das oft zitierte BGH-Urteil nicht direkt anwendbar sein. Wir raten betroffenen Mitgliedern sich eingehend zu informieren (beispielsweise über das Portal www.praemiensparen-kuendigung.de) und beraten zu lassen“.