Keine Angst vor größeren Investitionen: Neue Fenster und Türen werden lukrativ gefördert
Wer angesichts hoher Energiepreise und nicht mehr zeitgemäßen Wohnkomforts über die Ausstattung eines Neubaus mit hochwertigen Fenstern und Türen oder über den Austausch der veralteten Exemplare im Bestandsgebäude nachdenkt, hat zunächst oft ein Thema im Hinterkopf: Die fälligen Ausgaben.
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Foto: Weru Aluminiumhaustür
Natürlich kosten hochwertige Fenster und Türen sowie deren fachgerechte Montage im Mauerwerk ihr Geld. Aber zum einen schafft man damit dauerhafte Werte, erhöht die Sicherheit, den Komfort und die Energieeffizienz und zum anderen werden neue Fenster und Türen mit den unterschiedlichsten Programmen lukrativ gefördert.
Förderprogramme für den Fenstertausch gibt es sowohl auf kommunaler Ebene, als auch in den Bundesländern und beim Bund. So werden nicht nur Maßnahmen hinsichtlich der Energieeffizienz, sondern auch zum Beispiel Maßnahmen zum Schallschutz mit attraktiven Förderungen unterstützt. Der Bund bietet außerdem für den Bereich Fenster und Türen zwei grundsätzliche Möglichkeiten, die Projekte „Effizienter Neubau“ und „Energetische Modernisierung“ auf ein gutes finanzielles Fundament zu stellen: Die Förderprogramme der KfW-Bank und die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
KfW-Bank unterstützt Bauherren und Modernisierer
Bei der KfW-Bank (www.kfw.de) sind die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ die erste Wahl für die Zukunftssicherung des Eigenheims. Beim Programm „Energieeffizient Bauen“ wird die Errichtung beziehungsweise der Ersterwerb hochwertiger Neubauten – hierzu zählen die KfW-Effizienzhäuser 70, 55/Passivhaus und 40/Passivhaus – mit einem zinsverbilligten Darlehen bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten gefördert. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 50.000 Euro.
Auch das Angebot des Programms „Energieeffizient Sanieren“ kann sich sehen lassen. Interessant ist hier die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus für alle, die ihr Haus besonders effizient sanieren möchten. Alternativ dazu gibt es aber auch die Förderung von
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Foto: Weru ATRIS TwinLock
Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel für neue Fenster. Einzelmaßnahmen können auch die einzelne Wohnung betreffen. Ob Effizienzhaus oder Zuschuss: Zur Verfügung steht eine Kreditvariante mit zinsverbilligtem Darlehen und hohen Tilgungszuschüssen für Effizienzhäuser sowie eine Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen. Die Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit betragen bei der Kreditvariante pro KfW-Effizienzhaus 75.000 Euro und für Einzelmaßnahmen 50.000 Euro. Bei der Zuschussvariante können immer noch 10 Prozent der Kosten oder maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit geltend gemacht werden. Werden die neuen Fenster zum Beispiel mit einem erhöhten Einbruch- oder Schallschutz ausgestattet, so sind diese Mehrkosten ebenfalls förderfähig. Das gilt auch für die Demontage und Entsorgung der alten Fenster und die Montage der neuen Fenster – inklusive deren Ausstattung – sowie neuer Rollläden und Haustüren.
Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Noch eine interessante Förderung außerhalb des Angebots der KfW-Bank ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Hier können die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten bis maximal 6.000 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das gilt allerdings nur, wenn nicht gleichzeitig für die realisierten Maßnahmen KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden. Beim Einbau von neuen Fenstern können dann bis zu 1.200 Euro an Steuern gespart werden.
Der Expertenrat:
„Wie die Fördervoraussetzungen aussehen und was man im Einzelnen tun muss, erfahren Haus- und Wohnungsbesitzer vom gut informierten Fensterfachbetrieb. Auch die Hinzuziehung eines Energieberaters beziehungsweise eines Sachverständigen macht Sinn. Unter www.weru.de gibt es außerdem eine Übersicht über weitere Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Europäischen Union. > Quelle