veröffentlicht am 06.10.2022 / geändert am 14.10.2022
Förderprogramm Outdoorsport und Energiesparmaßnahmen UPDATE
Im Zuge der Bewältigung von Coronapandemie und Energiekrise werden Sportvereine mit max. 5.000 € bei der Sicherung und Entwicklung von Sportangeboten unterstützt.
Die Annahme von Anträgen für das u.g. Förderprogramm ist aktuell (Stand: 13.10.2022) geschlossen.
Der LSB Nds. bemüht sich aktuell um weitere Fördermittel, damit das Programm ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder geöffnet werden kann.
Förderfähig sind vor allem nachhaltig nutzbare Sportgeräte für Outdoorsportangebote (z.B. Outdoorfitnessgeräte, Großsportgeräte).
Nachgeordnet kann eine Förderung für die Errichtung von Anlagen für neue Outdoorsportangebote (z.B. Bouleanlagen oder Beachsportplätzen) erfolgen.
Mit dem Programm sollen Vereine dabei unterstützt werden bestehende Angebote ins Freie zu verlagern oder (neue) Outdoorsportarten dauerhaft anzubieten bzw. auszuweiten.
Zusätzlich förderfähig sind Kleinmaterialien/-maßnahmen, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Sicherung von Sportangeboten in bestehenden Sporträumen beitragen. Materialien und Maßnahmen zur Energieeinsparung werden mit maximal 2.000 € gefördert.
Gefördert werden z.B.
- Perlatoren
- Wassersparende Duschköpfe
- Ersetzen von „nicht-energiesparenden“ Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
- Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung)
- Präsenzmelder
- Intelligente / smarte Thermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
- Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
- Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
- Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
- Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
- …
Eine Kombination der Maßnahmen ist möglich. Auch hierbei werden Maßnahmen zur Energieeinsparung mit maximal 2.000 € gefördert, die Höchstsumme der Förderung liegt bei 5.000 € in Summe.
Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
Weitere Hinweise:
- Es ist kein Eigenanteil notwendig.
- Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
- Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Folgende Schritte sind notwendig:
- Antragsformular (siehe unten) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (sru@lsb-niedersachsen.de) an den LSB senden.
- Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
- Rechnungen und Belege (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein) zusammen mit dem Einzelverwendungsnachweis und einem Foto der Maßnahme und/oder der Leistungsaufstellung innerhalb des bewilligten Förderzeitraums, siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2023 per E-Mail (sru@lsb-niedersachsen.desru@lsb-niedersachsen.de) an den LSB senden.
- Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
- Zahlungseingang prüfen.
Antrag
Antrag Sachleistungen für Outdoor und Energiesparmaßnahmen
Richtlinie
2.6.1._Richtlinie_zur_zielgruppenspezifischen_Bewegungsförderung_ab_2022.pdf
Förderzeitraum
05. Oktober bis 31. Dezember 2022
Hinweis: Falls die Mittel vorher ausgeschöpft sein sollten, kann die Antragsannahme vorzeitig beendet werden!
Kontakt
Luise Winkler, E-Mail: sru@lsb-niedersachsen.de
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