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veröffentlicht am 07.08.2017

Ammoniakaustritt bei Hamelner Pharma-Unternehmen

Eine vermeintliche Auslösung der Brandmeldeanlage eines Pharmaunternehmens stellte sich als Ammoniakaustritt heraus. Die Feuerwehr rückte mit Gefahrguteinheiten an.
 
Datum & Uhrzeit: 05. August 2017 / 13:29 Uhr

Einsatzort: Langes Feld, Hameln (OT Afferde)

Einsatzart: Gefahrgut


Die HWB Hameln wurde am Samstag, 05.08.2017 gegen 13.29 Uhr zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Pharmaunternehmen in Hameln-Afferde alarmiert. Noch während die Feuerwehr auf der Anfahrt zur Straße „Langes Feld“ war, erkundete ein Hausmeister die Lage an dem ausgelösten Rauchmelder. Als er im Kellerbereich eine Tür öffnete, stand er plötzlich vor einer weißen, stechend riechenden Nebelwand. Schnell schloss er die Tür und informierte die Feuerwehr über seine Beobachtungen.

In der Leitstelle der Feuerwehr wurde sofort Gefahrgutalarm ausgelöst. Einsatzkräfte der umliegenden Feuerwehren machten sich auf den Weg nach Afferde. Zusätzlich zu den Gefahrgut-Spezialeinheiten der Feuerwehr Hameln wurde auch der Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Hameln-Pyrmont alarmiert. Einsatzkräfte in Chemikalienschutzanzügen (CSA) gingen in den Kellerbereich vor und erkundeten die Lage vor Ort. Dort war inzwischen eine 14kg Ammoniak-Flasche komplett ausgeströmt. Mit der Unterstützung eines Kälte-Klima-Technikers wurde der Schaden an der Kühlungsanlage behoben und der betroffene Raum mit einem speziellen Lüfter vom ausgetretenen Ammoniak befreit.
Parallel dazu fanden mehrere Messungen im Nah- und Mittelbereich der Firma statt. Zu keinem Zeitpunkt musste von einer Gefahr für die Bevölkerung ausgegangen werden. Personen wurden nicht verletzt.

Nachdem die Konzentration von Ammoniak in dem Kellerbereich deutlich zurückgegangen war, konnten die Mitarbeiter des Unternehmens, die zu Beginn des Einsatzes bereits ihren Arbeitsplatz verlassen hatten, wieder in andere Bereiche der Produktionsanlagen zurückkehren. Der Raum wurde noch solange be- und entlüftet, bis der gemessene Wert nur noch halb so hoch war, wie für einen 8-Stunden-Arbeitstag zulässig ist (sog. MAK-Wert).

Quelle: Kreismedienbeauftrager - KFw HM-BP J. Grabandt


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