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veröffentlicht am 11.06.2014 / geändert am 11.06.2014

Küchenbrand im offenen Vollzug UPDATE

Ein Küchenbrand im offenen Vollzug der JA Hameln fordert zwei Verletzte. Der Brand selbst war schnell unter Kontrolle, der Wohnbereich aber bis auf weiteres nicht benutzbar.
 
Datum & Uhrzeit: 06. Juni 2014 / 16.11 Uhr

Einsatzort: Eugen-Reintjes-Strasse, Hameln

Einsatzart: Brandeinsatz


Am Freitag, den 6. Juni 2014, kam es zu einem Brand im offenen Vollzug der Jugendanstalt Hameln in der Eugen-Reintjes-Strasse. Hier sollte im zweiten Obergeschoss eine Küche brennen. Da diese Einrichtung über 34 Haftplätze verfügt, wurde seitens der Kooperativen Leitstelle Weserbergland neben dem Löschzug der Hauptberuflichen Wachbereitschaft (HWB) noch die Tagesschleife der Ortsfeuerwehr Hameln, die Freiwache der HWB sowie das Einsatzteam AB-Einsatzleitung nebst der ELF-Schleife der Ortsfeuerwehr Afferde alarmiert.

Bei Eintreffen der ersten Kräfte war das Gebäude bereits durch die Justizbeamten geräumt worden, so dass die Brandbekämpfung im Vordergrund stand. Die Erkundung ergab ein stark verrauchtes zweites Obergeschoss. Ein Trupp unter Atemschutz wurde zur Brandbekämpfung eingesetzt. Nachdem mühsam der Brand lokalisiert worden war, konnte dieser schnell unter Kontrolle gebracht werden. Parallel wurde eine Überdruckbelüftung sowie eine Kontrolle auf geöffnete Fenster im dritten Obergeschoss eingeleitet. Der Brand konnte unter Einsatz eines C-Rohres gelöscht werden. Insgesamt wurden vier Atemschutztrupps eingesetzt.

In einem schattigen Bereich vor dem Eingang wurde eine AGT-Sammelstelle eingerichtet, dort stand auch der Sicherheitstrupp bereit.

Die ausgebrannte Küche wurde nach Löschen des Brandes unter Einsatz einer Wärmebildkamera auf Brandnester abgesucht - ohne Ergebnis. Neben der Küche wurde auch der Flur durch Rauch und Hitze in Mitleidenschaft gezogen.

Bei dem Einsatz wurden zwei Justizbeamte mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung einem Krankenhaus zugeführt. Die Insassen blieben unverletzt.

Der betroffene Bereich gilt zunächst als unbewohnbar.


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