veröffentlicht am 04.04.2016
Nach Sachbeschädigung in Gaststätte: Beamte bei Widerstand verletzt
Hameln (ots) - Am Sonntagmittag, 03.04.2016, widersetzten sich drei Gäste einer Gaststätte den polizeilichen Maßnahmen und griffen die Beamten an. Zwei Beamte wurden verletzt.
Gegen 12.30 Uhr suchte die zivile Streifenwagenbesatzung der Hamelner Polizei eine Gaststätte in der Kaiserstraße auf. Eine Mitarbeiterin wollte eine Sachbeschädigung polizeilich aufnehmen lassen. Ein Gast hatte nach ihren Angaben kurz zuvor mutwillig eine Toilettentür aufgetreten und dabei erheblich zerstört. Bereits beim Betreten der Gaststätte wurden die Beamten von einem anwesenden Gast beleidigt.
Da sich der Verursacher noch mit zwei anderen Gästen in der Gaststätte aufhielt, stellten sich die Polizeikommissare wiederholt als Polizeibeamte vor, eröffneten dem mutmaßlichen Täter gegenüber den Tatvorwurf einer Sachbeschädigung und forderten den 20-jährigen Mann aus Hameln auf, sich durch gültige Dokumente auszuweisen. Dieser Aufforderung kam der 20-Jährige nicht nach. Dabei erhob sich einer seiner Begleiter (22), baute sich vor den Beamten auf und schrie diese grundlos an. Nach einer erneuten Aufforderung sich auszuweisen ging der Hamelner schreiend auf den 28-jährigen Polizeikommissar los. Der Beamte und seine 24-jährige Kollegin versuchten den Angreifer auf den Boden zu bringen und hier zu sichern. Nun griffen sowohl der 22-jährige Begleiter aus Coppenbrügge als auch ein weiterer Gast, ein 52-jähriger Mann, aktiv in das Tatgeschehen ein und traten und schlugen auf die Beamten ein. Die beiden Beamten wurden hierdurch leicht verletzt.
Inzwischen angeforderte Unterstützungskräfte konnten die drei augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stehenden Aggressoren unter Kontrolle bringen und vorläufig festnehmen. Zur Durchführung weiterer Maßnahmen, u.a. Identitätsfeststellungen und Blutentnahmen, wurden die Beschuldigten zur Dienststelle transportiert. Neben der Sachbeschädigung sind Strafverfahren wegen des Widerstands gegen Polizeibeamte sowie vorsätzlicher Körperverletzung eingeleitet worden.
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