veröffentlicht am 18.05.2016
Radfahrerin kippt gegen Pkw und flüchtet
Hameln (ots) - Eine zunächst unbekannte Radfahrerin kippte am Dienstag, 17.05.2016, auf der Deisterstraße zusammen mit ihrem Fahrrad um und beschädigte dabei einen Pkw. Die Radfahrerin flüchtete von der Unfallstelle, konnte aber im Rahmen der Ermittlungen nur wenig später identifiziert und angetroffen werden.
Eine 25-jährige Hamelnerin wartete gegen 16.15 Uhr mit ihrem Pkw VW Golf auf der Deisterstraße stadteinwärts Höhe Bahnhofstraße vor der roten Ampel. Während sie dort stand, fiel eine Radfahrerin mit ihrem Fahrrad gegen den VW Golf. Nach Angaben der Autofahrerin befuhr die Radfahrerin zuvor den Gehweg und kippte hier ohne erkennbaren Grund um. Die 25-Jährige stieg sofort aus und sprach die augenscheinlich unverletzte Radfahrerin an. Diese stieg unvermittelt auf ihr Fahrrad und radelte ohne Angaben von Personaldaten in Richtung Innenstadt davon. Geistesgegenwärtig machte die Golf-Fahrerin mit ihrem Smartphone ein Foto von der Flüchtenden.
Da am Golf ein Schaden von fast 1000 Euro entstand, fuhr die Geschädigte sofort zur Polizeidienststelle Lohstraße, um den Vorfall dort anzuzeigen.
Die Beamten erkannten die fotografierte Radfahrerin sofort und identifizierten diese als eine 34-jährige Frau aus Hameln. Daraufhin wurde von einer Streifenwagenbesatzung die Wohnanschrift der polizeibekannten Frau aufgesucht, wo die Gesuchte schließlich angetroffen werden konnte. Der anfängliche Verdacht, die Radfahrerin könnte unter Rauschmitteleinfluss gestanden haben, bestätigte sich bei den Überprüfungen nicht: sowohl ein Alkoholtest als auch ein Test hinsichtlich einer möglichen Drogenbeeinflussung verlief negativ.
Zum Unfallgeschehen befragt gab die 34-Jährige an, dass ihr angeblich auf dem Gehweg eine ältere Dame mit Rollator entgegen kam. Da die Seniorin keinen Platz machte, verlor sie als Radfahrerin durch die erforderliche Ausweichlenkbewegung das Gleichgewicht und kippte dabei gegen den Golf. Die Golffahrerin hingegen gab gegenüber den aufnehmenden Beamten an, dass sie auf dem Gehweg keine Person mit Rollator gesehen habe.
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