veröffentlicht am 15.06.2016
Mangelhafte Ladungssicherung und Überladung - Polizei untersagt die Weiterfahrt
Hameln (ots) - Am Dienstag, 14.06.2016, gegen 18:50 Uhr, stoppten Beamte der Verfügungseinheit der Polizei Hameln einen 42-jährigen Mann, der mit einem landwirtschaftlichen Gespann (Traktor als Zugmaschine und Anhänger) die Kuhlmannstraße (Landesstraße 424) in Richtung Emmerthal befuhr. Auf dem Anhänger wurde ein Radlader befördert.
Dieses kam den auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen spezialisierten Polizeibeamten "spanisch" vor. Der Zug sollte aus ladungssicherungs-technischer Sicht geprüft werden und wurde aus diesem Grund angehalten.
Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der Radlader nicht vorschriftsmäßig gesichert und dass der Anhänger für eine ordnungsgemäße Sicherung nicht geeignet war.
Der Radlader hätte durch geeignete Zurrmittel (Gurte oder Ketten) gesichert sein müssen.
Der § 22 StVO -Ladung- sagt aus, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Weiterhin wurde durch die Polizei festgestellt, dass der Anhänger um über 15 Prozent überladen war.
Wegen der mangelnden Ladungssicherung und der Überladung wurde dem Hess. Oldendorfer die Weiterfahrt untersagt.
Gegen den Betroffenen und auch gegen die Fahrzeughalterin wurden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Beide müssen mit einem Bußgeld sowie Verwaltungsgebühren und Auslagen der Bußgeldstelle und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
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Jens Petersen
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