veröffentlicht am 13.09.2016
Nach Beschwerdelage: Zwei Blutprobenentnahmen nach Kontrolle von Elektromobilen
Stadtoldendorf (ots) - Nach einer Beschwerdelage über die Nutzung öffentlicher Straßen mit motorisierten Krankenfahrstühlen überprüfte die Polizei Stadtoldendorf innerhalb der Ortslage am 12.09.2016 zu unterschiedlichen Zeiten zwei Fahrer solcher Elektromobile.
Die kontrollierten besonderen Fortbewegungsmittel mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h unterliegen keinen Zulassungsbestimmungen, sind nicht versicherungspflichtig und dürfen ohne Fahrerlaubnis betrieben werden.
Der Einsatz solcher technischen Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr unterliegt dennoch einigen Voraussetzungen - neben einer Ausrüstung des Fahrzeugs gemäß StVZO (Spiegel, Hupe, Blinker, Licht, Reflektoren) dürfen Elektromobile nur auf Rad- und Gehwegen sowie im Gelände ggfs. nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und selbstverständlich muss eine Fahrtauglichkeit des Nutzers vorliegen.
Die Polizeikontrollen ergaben allerdings in beiden Fällen einen Hinweis auf erheblichen Alkoholkonsum der Nutzer der Elektromobile, welches jeweils eine ärztliche Blutentnahme nach sich zog.
Beide Männer im Alter von 51 Jahren erwartet nun ein Strafverfahren wegen folgenloser Trunkenheitsfahrt. Nach polizeilichen Erkenntnissen sind beide Personen nicht aus gesundheitlichen Gründen auf eine Nutzung solcher Fortbewegungsmittel angewiesen.
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