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veröffentlicht am 19.07.2018

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit nicht versichertem Fahrzeug

Hameln (ots) - Ein 22-jähriger Mann aus Nienburg war der Meinung, dass man auf behördliche Aufforderungen nicht reagieren müsse und mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durch die Gegend fahren könne. Eine Verkehrskontrolle bereitete den Irrglauben des jungen Mannes ein jähes Ende. D
 
er VW Golf mit Kennzeichen aus Baden-Württemberg ist am gestrigenMittwoch kurz vor 08.00 Uhr in der Cumberlandstraße (Afferde) angehalten und kontrolliert worden. Eine Überprüfung der vorgelegten Papiere ergab, dass dem Mann die Fahrerlaubnis behördlich entzogen wurde und er der Aufforderung, seinen Führerschein abzugeben, nicht nachgekommen ist. Deshalb war der vorgelegte Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben. Die Beamten haben den Führerschein eingezogen.

Der benutzte VW Golf war seit Februar nicht mehr versichert. Die Kennzeichen wurden deshalb am Kontrollort zwangsentstempelt. Der 22-Jährige durfte den Weg zu Fuß fortsetzen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Die letztgenannten Verstöße werden auch der 22-jährigen Fahrzeughalterin aus Baden-Württemberg vorgeworfen, der diese genannte Umstände bekannt waren.




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