veröffentlicht am 25.10.2018
Auffahrunfall unter Alkoholeinfluss - Berufskraftfahrer muss Führerschein abgeben
Bad Münder (ots) - Ein Fahrschüler musste gestern live miterleben, unter welchen Umständen man als Kraftfahrer auf keinen Fall am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Am gestrigen Mittwochnachmittag fuhr auf der Bundesstraße 217 in der Ortsdurchfahrt Hachmühlen ein Sattelzug auf einen Pkw auf. Verletzt wurde offenbar niemand. Jedoch stand der Sattelzugfahrer unter Alkoholeinfluss.
Der 53-jährige Fahrer des Sattelzuges aus dem Landkreis Mettmann (NRW) befuhr gegen 15:10 Uhr die B 217 von Hameln in Richtung Hannover. In der Ortsdurchfahrt Hachmühlen fuhr der Sattelzug auf das Heck eines VW Golf (Fahrschulwagen) auf, der an der Einmündung zur Bundesstraße 442 Richtung Bad Nenndorf (Auf der Laake) vor einer roten Ampel anhalten musste.
Der 57-jährige Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz im VW Golf und der 61-jährige Fahrschüler auf dem Fahrersitz blieben nach jetzigem Kenntnisstand genauso unverletzt wie der Sattelzugfahrer.
Der Sachschaden wird auf 8000 Euro geschätzt.
Die Polizeibeamten vom Polizeikommissariat Bad Münder konnte während der Unfallaufnahme erste Anzeichen einer Fahruntüchtigkeit beim Sattelzugfahrer erkennen. Ein Alkoholtest ergab bei ihm eine Atemalkoholkonzentration von über 0,6 Promille. Dem 53-Jährigen wurden Blutproben entnommen. Der mitgeführte Führerschein wurde einbehalten. Außerdem besteht bei ihm der Verdacht einer Übermüdung. Daher wurden die Fahrerdaten aus dem digitalen Kontrollgerät der Zugmaschine gesichert. Eine Auswertung der Daten, aus der die Einhaltung von vorgeschriebenen Ruhezeiten hervorgeht, steht noch aus.
Dem Berufskraftfahrer droht nun der Entzug der Fahrerlaubnis.
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