veröffentlicht am 07.02.2019
Übermut tut selten gut - Tankbetrüger bei Wiederholungstat erwischt
Hameln (ots) - Am Mittwoch (06.02.2019) wurde ein dreister Tankbetrüger durch einen Tankstellenmitarbeiter erwischt, als dieser versuchte, wiederholt einen Tankbetrug zu begehen.
Gegen 12.30 Uhr befuhr ein 19 Jahre alter Mann mit einem Fiat, an dem keine Kennzeichen montiert waren, die ARAL Tankstelle an der Deisterallee. Der Mann hielt an einer Zapfsäule und begann, seinen Pkw zu betanken.
Während des Tankvorganges wurde ein 40 Jahre alter Mitarbeiter der ARAL auf den Pkw und dessen Fahrzeugführer aufmerksam, denn der Mann hatte bereits am 31.01.2019 einen vollendeten Tankbetrug an der ARAL Tankstelle begangen.
Die Tat wurde erst festgestellt, nachdem der Täter das Gelände bereits verlassen hatte. Anhand von Videoaufzeichnungen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei dem Flüchtigen um einen jungen Mann handelte, der einen Fiat ohne Kennzeichen fuhr.
Durch den Tankstellenmitarbeiter wurde der Tankvorgang unterbrochen und die Polizei informiert.
Gegenüber den eingesetzten Beamten machte der 19-Jährige zunächst keinerlei Angaben.
Bei einer Durchsuchung seines Fahrzeuges wurden die Kennzeichen gefunden. Diese hatte der Hamelner augenscheinlich vorher abgeschraubt.
Die Durchsuchung führte außerdem zum Auffinden eines sog. Grinder (eine Kräutermühle, die u.a. zum Zerkleinern von Betäubungsmitteln verwendet wird), mehrerer Pollenböller, eines Springmessers, sowie einer Luft- und einer Gaspistole.
Aufgrund des Grinder, in dem sich Marihuanaanhaftungen befanden, bestand der Verdacht, dass der junge Mann auch Betäubungsmittel konsumiert haben könnte. Ein freiwillig durchgeführter Urintest erhärtete den Verdacht. Dem 19-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Er gab nachträglich an, am Vorabend einen Joint geraucht zu haben.
Bis gestern war der Hamelner für die Polizei ein unbeschriebenes Blatt. Nun wurden gegen ihn diverse Verfahren eingeleitet u.a. eine Strafanzeige wegen des versuchten Tankbetruges und eine weitere wegen Verstoße gegen das Waffengesetz.
Wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wurde gegen den jungen Hamelner ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dem Mann wurde die Weiterfahrt für mindestens 24 Stunden untersagt. Seinen Führerschein wird er in naher Zukunft auch noch für eine gewisse Zeit abgeben müssen.
Der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln ist ebenfalls strafbar. Daher muss sich der Mann noch zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
Auch vollendete Tankbetrug vom 31.01.2019 bei der ARAL Tankstelle geht auf das Konto des Heranwachsenden.
In einer anschließenden Vernehmung gab der 19-Jährige an, außer für diese Taten, für mindestens neun weitere Tankbetrügereien verantwortlich zu sein.
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Stephanie Heineking-Kutschera
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