veröffentlicht am 11.06.2019
Nach verbotenen Kraftfahrzeugrennen - Zwei Motorräder eingezogen - Zwei Führerscheine sichergestellt bzw. beschlagnahmt
Emmerthal (ots) - Am Mittwoch (05.06.2019) ereignete sich in Emmerthal ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Motorrades.
Gegen 19.40 Uhr verunfallte ein 20 Jahre alter Mann alleinbeteiligt auf der Hauptstraße (Strecke Richtung KKW). Der junge Mann aus Bad Münder hatte sich zuvor eine Suzuki GSX R 1000 von einem 32 Jahre alten Emmerthaler geliehen.
Der Unfall ereignete sich vermutlich aufgrund von deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Eine fast 90 Meter lange Bremsspur lässt darauf schließen, dass der 20-Jährige mit einer Geschwindigkeit von über 150 km/h die Straße befahren hat.
Während des Bremsvorganges verlor der Mann die Kontrolle über die Maschine, überfuhr einen Bordstein, sowie ein angrenzendes Beet. Die Suzuki wurde erst von einer Mauer (Zuwegung zum Infocenter des KKW) gestoppt, wo sie letztendlich zum Liegen kam.
Ein Rettungswagen transportierte den Verletzten in ein Krankenhaus, welches er noch am selben Abend- lediglich leichtverletzt -, verlassen durfte. Das Motorrad wurde bei dem Unfall beschädigt.
Dem jungen Mann aus Bad Münder wird die Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens vorgeworfen. Sein Führerschein wurde mit seinem Einverständnis sichergestellt.
Anders sah es mit der Suzuki GSX aus. Der Eigentümer war mit der Einziehung seiner Maschine nicht einverstanden. Das Motorrad wurde daher beschlagnahmt.
Von den anwesenden Zeugen will niemand den Unfallhergang beobachtet haben.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am Montag (10.06.2019) an derselben Örtlichkeit.
Gegen 17.40 Uhr beobachteten zwei Polizeibeamte im Rahmen der Streife einen männlichen Krad-Fahrer, der auf der Hauptstraße in Emmerthal, am Ortsausgang Kirchohsen, sein Motorrad wendete und dieses im Anschluss stark beschleunigte. Der Zweiradfahrer fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung KKW, wobei das Vorderrad der Honda CBR 1000 mehrfach abhob.
Die Beamten nahmen die Verfolgung des Motorradfahrers auf, um ihn anzuhalten und zu kontrollieren. Trotz einer dabei gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 130 km/h vergrößerte sich der Abstand des Motoradfahrers zum Streifenwagen. Erst am Ende der Hauptstraße stoppte der Zweiradfahrer seine Maschine und wendete sie, wodurch es den Polizeibeamten gelang aufzuschließen.
Bei der anschließenden Kontrolle machte der 37 Jahre alte Mann aus Coppenbrügge keine Angaben zu dem Vorwurf der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover wurde der Führerschein des Mannes beschlagnahmt, außerdem wurde die Honda als Tatmittel eingezogen.
Laut § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB begeht derjenige ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
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Stephanie Heineking-Kutschera
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