veröffentlicht am 02.05.2013
Pressemitteilung der Polizei Hameln - Im Mordfall des Landrats Rüdiger Butte
Hameln (ots) - Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden sieht sich aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung zu den Ermittlungen im Todesfall des Landrats Rüdiger Butte zu einer Klarstellung des Sachverhalts veranlasst. Im Zuge der Ermittlungen hat die Polizei umfangreiches Beweismaterial erhoben.
Dieses Material wird durch die eingesetzte
Mordkommission intensiv ausgewertet. Die Polizei hat die Öffentlichkeit jeweils aktuell über den Ermittlungsstand unterrichtet. Dies kann jedoch nur auf der Grundlage gesicherter und umfassend bewerteter Informationen erfolgen. Das im Raum stehende dementielle Syndrom, wurde nach einer ersten Bewertung nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tat gesehen und es wird ihm hinsichtlich seiner Tatmotivation keine entscheidende Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grunde wurde es nicht sofort in Presseauskünften übermittelt. Keinesfalls geschah dies jedoch aus dem Grund, die "dramatische Lebenssituation von "Seemann Hans" nicht ans Tageslicht kommen zu lassen" oder um von einem Fehlverhalten der Behörden abzulenken. Diesbezügliche Mutmaßungen werden von der Polizei ausdrücklich zurückgewiesen. So wurde u.a. auf die Vielzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen des Hans B. mit den Behörden bereits in der ersten Pressekonferenz am Tattag hingewiesen.
Ferner wurde im Rahmen der Ermittlungen der Mordkommission "Kreishaus" zweifelsfrei festgestellt, dass Hans B. die benannte Tatwaffe Revolver Smith & Wesson, Kaliber 357 Magnum, im Jahr 1984 legal erworben und auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen hatte. Nachdem Hans B. 1988 die Waffenbesitzkarte entzogen worden ist, erfolgte im Jahr 1989 eine Durchsuchung der Räumlichkeiten des Hans B., die zum Zweck hatte, die auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffen und die Kurzwaffe, Revolver Smith & Wesson, behördlich sicherzustellen. Die Durchsuchung verlief negativ. Im April 2009 erfolgte eine erneute Durchsuchung der Räumlichkeiten des Hans B. aufgrund eines Hinweises des Landkreises Hameln-Pyrmont. Demnach sollten sich die ausgeschriebenen Waffen weiterhin illegal im Besitz des Hans B. befinden. Bei dieser gerichtlich angeordneten Durchsuchung wurden zwei Langwaffen im Wohnhaus des Hans B. aufgefunden und sichergestellt. Die ebenfalls aufgeführte Kurz-/Tatwaffe, Revolver Smith & Wesson, wurde bei der Durchsuchung nicht aufgefunden und konnte dementsprechend nicht sichergestellt werden. Bezüglich dieses Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde Hans B. im Jahre 2009 vom Amtsgericht Hameln zu einer Geldstrafe verurteilt.
Am 17.08.2010 ergab sich während einer Auseinandersetzung zwischen Hans B. und seiner ehemaligen Lebensgefährtin ein polizeilicher Einsatz. Im Rahmen dieses Einsatzes wurden die einschreitenden Beamten darüber in Kenntnis gesetzt, dass Hans B. im Besitz einer Handfeuerwaffe sei. Diese sei bereits im Januar 2009 in der Wohnung des Hans B. gesehen worden. Eine infolgedessen von Seiten der Polizei angeregte nochmalige Durchsuchung der Räumlichkeiten des Hans B. wurde durch die Staatsanwaltschaft Hannover auf Grund der bereits im April 2009 erfolgten Durchsuchung abgelehnt.
Die Mordkommission wird nach vollständiger Aus- und Bewertung der Erkenntnislage in den nächsten Tagen ihren vorläufigen Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Hannover zuleiten.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dirk Barnert
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: dirk.barnert@polizei.niedersachsen.de
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