veröffentlicht am 15.11.2020
Drei unter Drogeneinfluss stehende Autofahrer am Wochenende aus dem Verkehr gezogen
Bad Münder/ Coppenbrügge (ots) - Am Samstagabend, 14.11.2020, gegen 23:15 Uhr, wurde ein 23-jähriger Autofahrer aus Dietzenbach (Hessen) auf der Bundesstraße 217 in Hachmühlen von Einsatzbeamten des Polizeikommissariats Bad Münder angehalten und kontrolliert. Im Ra
hmen der Kontrolle stellten die Beamten körperliche Auffälligkeiten bei dem Mann fest, die auf eine mögliche Drogenbeeinflussung hindeuteten. Ein daraufhin auf freiwilliger Basis durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Kokain. Um das Verfahren beweissicher zu gestalten, wurde dem Mann in der Polizeiwache Bad Münder von einem approbierten Arzt eine Blutprobe zur Ermittlung der Betäubungsmittelkonzentration entnommen. Da dem Mann die Weiterfahrt mit seinem Pkw vorübergehend untersagt wurde, ließ er sich im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen gegen 00:35 Uhr von einem Bekannten (20-jähriger Mann aus Hessisch Oldendorf) von der Wache abholen. Dieser kam dann mit seinem Pkw vorgefahren. Da auch bei dem Bekannten Anzeichen vorlagen, die als Indiz für eine Rauschmittelbeeinflussung zu bewerten waren, wurde dem Mann ebenfalls ein Urintest angeboten. Auch dieser Test reagierte positiv auf Kokain, so dass dem Mann ebenfalls eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt mit dem Pkw untersagt wurde. Somit blieb den beiden Verkehrssündern nichts Anderes übrig, als ihren Heimweg gemeinsam zu Fuß anzutreten.
Am Sonntag, 15.11.2020, gegen 11:30 Uhr, wurde ein 24-jähriger Mann aus Coppenbrügge überprüft, der mit seinem Auto in der Woltmühle in Coppenbrügge unterwegs war. Die geschulten Beamten stellten Anzeichen für eine Drogenbeeinflussung fest. Ein freiwilliger Drogentest verlief positiv auf THC-haltige Substanzen. Der THC-Konsum wurde von dem Fahrer zudem eigeräumt. Auch in diesem Fall wird eine durchgeführte Blutprobenentnahme zeigen, welche Substanzen sich in seinem Blut befanden. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
In allen drei Fällen wurden gegen die Kraftfahrzeugführer entsprechende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bestätigt sich anhand der Blutprobenergebnisse der Verdacht einer Drogenbeeinflussung, droht den drei Verkehrsteilnehmern ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Strafverfahren wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz.
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Christian Ohm, PHK
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