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veröffentlicht am 16.06.2021

Gemeinsame Stellungnahme der Stadt Hameln, des Landkreises Hameln-Pyrmont und der Polizei zum Thema Autoposing, illegale Kraftfahrzeugrennen und Lärmbelästigungen durch Kraftfahrzeuge

Hameln (ots) - In den letzten zwei Jahren haben sich im Bereich Hameln Schwerpunktbereiche gebildet, an welchen sich Personen mit ihren Kraftfahrzeugen insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende treffen und dort sogenanntes Autoposing durchführen. Durch laute Motoren und quietschende Reifen wird nicht nur die Umwelt belastet, sondern auch die Nachtruhe von Anwohnern gestört.
 
Hierzu kommen zusätzlich noch Einzelpersonen mit meist hochmotorisierten oder in der Bauart veränderten Kraftfahrzeugen, welche wiederholt durch ordnungswidriges oder straffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffallen.Zur Bekämpfung der dadurch verursachten Gefahren im Straßenverkehr und Ruhestörungen der Allgemeinheit arbeiten der Landkreis Hameln-Pyrmont, die Stadt Hameln sowie die Polizei eng zusammen und haben ein gemeinsames Maßnahmenpaket zum Schutz der Gesundheit der Bürger und zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr erarbeitet. Nun zeigen die ersten Maßnahmen ihre Wirkung. Parkflächen wurden, auch in Kooperation mit den Eigentümern privater Parkplätze, zu bestimmten Zeiten gesperrt. Innerhalb des Einsatz- und Streifendienstes der Polizei Hameln wurde eine spezielle Verkehrseinheit eingerichtet, welche gezielt Kontrollen in diesem Bereich durchführt. Zudem werden durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont bei festgestellten (Mehrfach-)Verstößen regelmäßig die Erhöhung des Bußgeldes wegen Vorsatz sowie bei "Unbelehrbaren" wegen Zweifel an der charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr die Möglichkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis geprüft. Durch die Stadt Hameln wurde in einem konkreten Fall einem "Wiederholungstäter" die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1000EUR ausgesprochen, sofern er sich nicht an Verhaltensauflagen hält. Auch die Bilanz der Verfolgung von gem. §315d StGB verbotenen Kraftfahrzeugrennen zeigt, das aktiv gegen FahrzeugführerInnen vorgegangen wird, welche sich durch ihr Fehlverhalten über die Sicherheit anderer stellen. Seit 2019 wurden insgesamt 38 Straftaten wegen eines Verstoßes gegen §315d StGB eingeleitet. Von 28 Personen wurde die in diesem Zusammenhang die Fahrerlaubnis entzogen und von 20 Personen wurde das Kraftfahrzeug als Tatmittel beschlagnahmt.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont, die Stadt Hameln und die Polizei werden auch in Zukunft aktiv für die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr eintreten.

Rückfragen bitte an:

Marvin Klaß
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Telefon: 05151/933-303
E-Mail: pressestelle@pi-hm.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hameln_pyrmont_holz minden/


Original-Content von: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, übermittelt durch news aktuell

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