Nachrichten  aus:   Panorama > Polizei
<
747 / 5174
>

veröffentlicht am 18.08.2022

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Hameln und der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden zum Thema "Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeug-Posing"

Hameln (ots) - Die gemeinsame Netzwerkarbeit zwischen Polizei, Stadt Hameln und dem Landkreis Hameln-Pyrmont in Bezug auf gemeinsame Aktivitäten gegen sogenannte Kraftfahrzeug-Poser, die durch unnötige Lärmemissionen, insbesondere zur Nachtzeit, immer wieder auffallen und auch zu massiven Anwohnerbeschwerden in Hameln geführt haben, wird auch im Jahr 2022 weitergeführt.
 
Das Ziel der gemeinsamen Aktivitäten war und ist der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Gesundheitsgefahren, die durch das Verursachen von unnötigem Motorenlärm durch Kraftfahrzeugführerinnen und -führer, in Kauf genommen werden.

Dem gegenüber stehen die Rechte der lärmverursachenden Kraftfahrzeugführerinnen und -führer, bezogen auf ihre Freizügigkeit. Die Abwägung der hier konkurrierenden Rechtsgüter führt bei der Stadt Hameln zu einem klaren Ergebnis, sodass den Kraftfahrzeugführerinnen und -führern, die die Gefahr für die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner durch ihr Verhalten verursachen, eine Unterlassungsverfügung durch die Stadt Hameln zugestellt wird. Darin wird den jeweiligen Kraftfahrzeugführerinnen und -führern das lärmverursachende Verhalten untersagt. In dieser Verfügung wird für den Fall eines erneuten Verstoßes ein Zwangsgeld festgelegt. Diese Verfahrensweise wurde durch das Verwaltungsgericht Hannover bereits überprüft und bestätigt.

In einem Fall, in dem der Fahrer eines hochmotorisierten Sportwagens mehrfach durch massives und damit lautstarkes Beschleunigen, durch Fehlzündungen seiner Abgasanlage und ähnliche Fehlverhaltensweisen aufgefallen war, ist bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 1000,- Euro angeordnet worden. Da der Fahrer aufgrund mangelnder Einsicht wieder auffällig geworden ist, wurde der Betrag bereits im Jahr 2021 fällig und vollstreckt.

Im Mai 2022 wurde dieser "Wiederholungstäter" erneut auffällig, da er wieder mit einem hochmotorisierten Sportwagen Fehlzündungen produzierte und den Motor unnötig "hochjagte". Anwohnerinnen und Anwohner, die dadurch belästigt wurden, informierten die Polizei. Aus diesem Grund wurde durch die Stadt Hameln ein zweites Zwangsgeld, diesmal in Höhe von 1500,- Euro, zur sofortigen Vollziehung festgesetzt und ebenfalls bereits vollstreckt. Sollte auch dieses zweite Zwangsgeld keine Besserung im Verhalten des Kraftfahrzeugführers erzeugen, stehen auch höhere Zwangsgelder, sowie eine Überprüfung der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf der Maßnahmenliste, welches zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann.

Anzumerken ist noch, dass es unerheblich ist, ob gewisse technische Einrichtungen, wie z.B. die Abgasanlage, regelkonform sind. Bei der oben beschriebenen Verfahrensweise geht es rein um das Verhalten des Fahrzeugführers und nicht um den technischen Zustand des Fahrzeugs. Durch die Polizei werden im konkreten Fall in der Regel Platzverweise aus für die Verursacherinnen und Verursacher ausgesprochen. Da Platzverweise allerdings auch regelmäßig nicht eingehalten werden, wird u.a. auch die Weiterfahrt untersagt und die Fahrzeugschlüssel werden für einen entsprechenden Zeitraum sichergestellt. Parallel zu den genannten Maßnahmen nach dem Gefahrenabwehrrecht, wird das genannte Fehlverhalten durch die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamte zusätzlich im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren zur Anzeige gebracht. Da es sich im Regelfall bei diesen Verhaltensweisen um vorsätzliche Verstöße handelt, zudem ein verdoppelter Regelsatz des Bußgeldes pro Verstoß angesetzt werden.

Die Polizei und die Stadt Hameln resümieren, dass das gemeinsam geschnürte Maßnahmenpaket in den vergangenen Monaten zu einem rücksichtsvolleren Verhalten innerhalb dieser Zielgruppe geführt hat. Abschließend bleibt der Appell, unter gegenseitiger Rücksichtnahme, jedem die individuelle Nutzung seiner eigenen Freiräume zu ermöglichen.

Hierbei soll nicht unerwähnt bleiben, dass durch den größten Teil der von Kraftfahrzeugen begeisterten Menschen im Weserbergland, die Gesetze im Straßenverkehr eingehalten werden.

Rückfragen bitte an:

Marvin Klaß
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Telefon: 05151/933-204
E-Mail: pressestelle@pi-hm.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hameln_pyrmont_holz minden/


Original-Content von: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, übermittelt durch news aktuell

> Quelle
Home  |  Registrieren  |  Regi-on Karte  |  Branchenbuch  |  Register  |  Gastgeber  |  Veranstaltungskalender  |  Aktionen
mein regi-on ∇