veröffentlicht am 24.07.2024
Zwei Kinder auf Fahrrädern bei Verkehrsunfällen verletzt
Bad Münder / Coppenbrügge (ots) - Im Zuständigkeitsbereich der Polizei Bad Münder ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle, bei denen Kinder auf Fahrrädern beteiligt waren und die beteiligten Kinder verletzt wurden. Am gestrigen Dienstagnachmittag (23.07.2024) wurde gegen 17:35 Uhr ein 10-jähriger Junge aus Bad Münder verletzt.
Der Verkehrsunfall passierte in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße unweit vom Rohmelbad.
Der 10-Jährige befuhr mit seinem Fahrrad die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße in Richtung Lindenallee. Dabei soll er die linke Fahrbahnseite benutzt haben. In einer scharfen Kurve kam ihm eine 22-jährige Autofahrerin aus Bad Münder entgegen. Durch den Kurvenverlauf erkannte die Autofahrerin den ihr entgegenkommenden Radfahrer zu spät. Es kam zur Frontalkollision zwischen dem Kinder-Mountainbike und dem Opel Meriva.
Das Kind flog auf die Motorhaube des Opel und prallte mit dem Kopf, der durch einen Fahrradhelm geschützt war, gegen die Windschutzscheibe. Der Junge wurde dabei verletzt. Ein Rettungswagen transportierte den 10-Jährigen in ein Krankenhaus.
Am Montag, 22.07.2024, kurz nach 12.00 Uhr, ereignete sich in Coppenbrügge auf der "rechts-vor-links-Kreuzung" Postweg / Gartenstraße ein Verkehrsunfall, bei dem ein 5-jähriges Kind auf einem Fahrrad möglicherweise von einem Pkw erfasst und verletzt wurde.
Der 5-jährige Junge aus Coppenbrügge wollte mit seinem Fahrrad auf der Gartenstraße an der Kreuzung den Postweg überqueren. Zeitgleich wollte eine von links kommende 42-jährige Fahrerin eines Pkw Volvo aus Hameln auf dem Postweg als Wartepflichtige die Kreuzung in Richtung Brunnenstraße passieren.
Möglicherweise gab es einen Kontakt zwischen dem Pkw und dem Fahrrad. Der Junge stürzte jedenfalls im Kreuzungsbereich mit dem Fahrrad und wurde dabei verletzt. Er wurde mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht.
Das Tragen eines Fahrradhelmes während der Fahrt kann bei Stürzen und Zusammenstößen vor schwerwiegenden Verletzungen schützen. Obwohl es keine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelmes gibt: Investieren Sie in Ihre Sicherheit und tragen Sie immer einen Fahrradhelm! Seien Sie als Erwachsener und als Elternteil ein Vorbild und machen Sie es den Kindern vor, wie man sich im Straßenverkehr selbst schützen kann, und besorgen Sie Ihren Kindern einen geeigneten Fahrradhelm.
Rückfragen bitte an:
Jens Petersen
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Polizeikommissariat Bad Münder
Telefon: 05042/5064-171
E-Mail: poststelle@pk-bad-muender.polizei.niedersachsen.de
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