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veröffentlicht am 28.09.2013

Diebstahl (1205783/13)

Hameln (ots) - (Hameln) Ein unbekannter Täter klingelte am Mittwochabend, 25.09.2013, in der Waterloostraße an der Haustür eines Ehepaares (Ehefrau 87, Ehemann, 91) und gab sich den Senioren gegenüber als Handwerker aus, der wegen eines Wasserschadens im Nachbarhaus die Wohnung betreten müsse.
 

Ihm gelang es, das Ehepaar in
ein Gespräch zu verwickeln und in die Küche zu lenken. Währenddessen betrat ein Mittäter durch die offen stehen gelassene Haustür die Wohnung und durchsuchte Schränke und weiteres Mobiliar. Letztlich konnten die Trickdiebe so Schmuck und Bargeld entwenden. Die Polizei ermittelt nun wegen Trickdiebstahls.

Die Polizei warnt: Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können. Dabei täuschen die Täter ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:

- das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung  oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
- das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter  vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt.
- das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt.

Die vorgetäuschten Notlagen verbinden sich mit der Bitte,

- wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der  Wohnung suchen zu dürfen.
- auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes  Kätzchen einfangen zu dürfen.
- wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das  Telefon benutzen zu dürfen.
- die Toilette benutzen zu dürfen.
- ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen.

Undundund...

Daher rät die Polizei:

- Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!
- Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort - legen Sie immer  Sperrbügel oder Sicherheitskette an.
- Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu, wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie  die Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine  Vertrauensperson anwesend ist.
- Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden  an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder um ein Glas  Wasser): Woher sollte der Nachbar die Besucher wirklich kennen?  Warum wenden sich die Besucher im Notfall nicht an eine
Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern an eine  (abgelegene) Privatwohnung?
- Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das  Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte  (Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und halten Sie  dabei die Tür geschlossen.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel die Polizei über Notruf 110  an!




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: joern.schedlitzki@polizei.niedersachsen.de

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