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veröffentlicht am 26.04.2014

Betrugsversuche durch Gewinnversprechungen

Hameln (ots) - (Hameln) Eine 64-jährige Hamelnerin erhielt von einem ihr unbekannten Mann einen Telefonanruf, durch den ihr ein Lottogewinn in Höhe von 40.000 Euro versprochen wurde. Um den Gewinn übergeben zu können, benötige man vorab 600 Euro Verwaltungs- und Notarkosten, die in bar oder besser per elektronischer Zahlungsmittel zu leisten wäre.
 
Glücklicherweise reagierte eine Angestellte des Geldinstituts beimAbhebeversuch des Bargeldes und informierte rechtzeitig die Polizei an, die der 64-Jährigen selbstverständlich von der Vorabzahlung abriet und ihr die versuchte Betrugsmasche aufzeigte.

Meistens agieren die Täter von Call-Centern aus, die sich im Ausland befinden. Einige Anrufer geben sich als Rechtsanwälte oder Notare aus. Vom Anrufer werden hohe Geld- oder Sachpreise in Aussicht gestellt. Die Gewinnausschüttung, so die Argumentation, kann nur erfolgen, wenn vorab eine Zahlung zur Deckung von Gebühren, Auslagen und Steuern erfolgt, die entweder in bar oder geeigneter Weise durch elektronische Zahlungsmittel (z.B. uCash, Paysafecard,...) zu bezahlen sind.

Unabhängig von der Zahlung erfolgt niemals eine Gewinnausschüttung - ein Gewinn existiert nicht!

Sind Bürgerinnen und Bürger nach Vorauszahlung Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden, so müssen sie damit rechnen, in der Folgezeit erneut von Betrügern angerufen und zu weiteren Zahlungen aufgefordert zu werden. Der Polizei sind bereits verschiedene Betrugsmaschen bekannt. Der Ideenreichtum der Täterseite ist hierbei unerschöpflich.

So schützen Sie sich vor dem Betrug am Telefon:

- Schenken Sie telefonischen Gewinn versprechen keinen Glauben,  insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen  geknüpft ist!
- Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen am Telefon nicht  unter Druck setzen. Angehörige deutscher  Strafverfolgungsbehörden würden Sie niemals am Telefon zu einer  Geldüberweisung nötigen!
- Bei echten Gewinnen müssen Sie kein Geld im Voraus überweisen! - Geben Sie telefonisch keine persönlichen Informationen weiter:  keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,  Kreditkartennummern oder Informationen zum persönlichen Umfeld! - Ändern Sie gegebenenfalls Ihre Rufnummer, um zukünftig nicht  belästigt zu werden!
- Wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt oder Sie bereits Opfer  geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei unter 110

Weitere Hinweise unter www.polizei-beratung.de

Ein weiterer Fall eines Betrugsversuches ist aus dem Bereich Hess. Oldendorf gemeldet worden. Der 69-Jährige konnte sich jedoch an keine Teilnahme an einem Gewinnspiel erinnern, so dass ihm der Anruf suspekt vor kam und nach unangenehmen Fragestellungen das Gespräch abrupt vom Anrufer beendet wurde.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle@pi-hameln.polizei.niedersachsen.de

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