veröffentlicht am 13.10.2014
Pressemitteilung der Polizei Bad Pyrmont: Professionelle Ladendiebe in Bad Pyrmont
Hameln (ots) - Am Freitag, dem 10.10.2014, teilte der Marktleiter eines Discounters an der Thaler Landstraße der Polizei mit, dass sich dort auf dem Parkplatz an einem Fahrzeug vier verdächtige Personen aufhalten. Durch den eingesetzten Streifenwagen wurde ein Pkw Renault mit einem hannoverschen Ausfuhrkennzeichen festgestellt, an dem sich zwei Männer aufhielten.
Die Überprüfung ergab, dass der Fahrer des
Renaults nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte und dass die beiden Männer sich aufgrund ihrer Aufenthaltsgestattung in der Grafschaft Bentheim aufhalten mussten. Erst gegen 20:00 Uhr meldete dann ein anderer Marktleiter, dass es dort im Kassenbereich zum Diebstahl von mehreren Schachteln Zigaretten gekommen sei, was man erst jetzt aufgrund der Videoaufzeichnung festgestellt habe. Auf dem Video war deutlich zu erkennen, dass zwei Männer mindestens 15 Packungen Zigaretten aus der Auslage nehmen, diese einstecken und ohne zu bezahlen die Kassenzone verlassen. Bei den 32 und 34 Jahre alten Männern handelt es sich eindeutig um die Beiden, die zuvor von der Polizei kontrolliert wurden.
Am gleichen Tage, gegen 12:30 Uhr, war eine 81-jährige Kundin aus Emmerthal ebenfalls in dem Markt bestohlen worden. Sie hielt sich während ihres Einkaufs im hinteren Teil des Geschäfts auf, als sie von einer Frau in gebrochenem Deutsch angesprochen wurde und "nach laktosefreien Lebensmitteln" gefragt wurde. Gemeinsam suchte sie dann mit der Frau in dem Markt nach solchen Produkten. Erst an der Kasse stellte die Seniorin fest, dass ihr die Geldbörse aus der Handtasche entwendet worden war. In dem roten Damenportemonnaie befanden sich zwei EC-Karten, Ausweispapiere und Bargeld. Bei der Diebin dürfte es sich um die 30 bis 40 Jahre alte, 1,60m große und schlanke Frau mit schwarzem Haar gehandelt haben, die das Opfer in ein Gespräch verwickelte. Die Täterin trug eine dunkle Jacke und einen schmalen Rock. Die Polizei schließt nicht aus, dass beide Taten einer professionellen Tätergruppe zuzuordnen sind.
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