veröffentlicht am 20.11.2015
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Hameln (ots) - (Hameln) Ein 22-jähriger Mann aus Hameln muss sich wegen des Straftatbestandes "Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis" verantworten.
Der Mann war am Donnerstag, 19.11.2015, gegen 18.25 Uhr, auf der Mühlenstraße mit einem Motorroller unterwegs. Während der Fahrt in Richtung Hafenstraße wurde von ihm mindestens ein Pkw im fließenden Verkehr zügig überholt. Mit dem Streifenwagen erfolgte eine Hinterherfahrt mit einer Geschwindigkeit um 60 km/h. Auf der Ohsener Straße konnte zum Roller aufgeschlossen und dieser auf einem Parkplatz zur Kontrolle angehalten werden.
Hier wurde festgestellt, dass der Roller-Fahrer zwar eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt, aber nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt, die ihn zum Führen dieses Yamaha-Motorrollers mit dieser bauartbedingen Geschwindigkeit berechtigen würde.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle@pi-hm.polizei.niedersachsen.de
> Quelle