Referent Dr. Rainer Lueck vom Sana Klinikum, langjähriger Transplantationsmediziner, erläuterte anschaulich den unumkehrbaren vollständigen Ausfall aller Teile des Gehirns, den sogenannten Hirntod, der eine Voraussetzung für die Organentnahme darstellt. Die Wahrscheinlichkeit, ein Organ zu benötigen, liegt wesentlich höher als die, Organspender zu werden.
Am zweiten Abend der Veranstaltungsreihe beschrieb Rechtsanwalt Rüdiger Zemlin das Dilemma, in dem Angehörige sich derzeit befinden, wenn der Verstorbene keine schriftliche Entscheidung über die Organspende getroffen hat, weil sie dann den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ermitteln müssen. Die zur Zeit im Bundestag diskutierte Widerspruchslösung, die z.B. in Österreich und Frankreich gilt, bedeutet, dass zunächst jeder als Organspender in Frage kommt, es sei denn, er oder seine Angehörigen widersprechen dem ausdrücklich. Vorteil einer solchen Regelung ist, dass mehr Menschen, die ein Organ benötigen, geholfen werden kann. Diskutiert wird aber auch die Einwilligungsregelung, bei der man dann, wenn man seinen Personalausweis verlängern lässt, gefragt würde, ob man Organe spenden möchte oder nicht.
Palliativmedizinerin Ute Watzlaw-Schmidt stellte mit „Bewusst im Voraus planen“ ein neues Projekt im Landkreis vor, bei dem intensive Gespräche mit einer fachkundigen Person die Erarbeitung einer sehr individuell durchdachten Patientenverfügung erlaubt, die noch dazu mithilfe eines Ampelsystems im Notfall Rettungssanitätern und Notärzten einen sehr raschen Überblick über die Wünsche des Patienten verschafft. Dieses zunächst nur in Pflegeeinrichtungen kostenlos angebotene informative Pilotprojekt, wird hoffentlich bald allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.
Beim letzten Abend wurde deutlich, dass der Hirntod ethisch unterschiedlich gesehen werden kann: ein Hirntoter kann als Toter mit gewissen durch die Intensivmedizin erhaltenen Körperfunktionen gesehen werden. Wird er hingegen als ein Lebender mit einem Vollkommenen Ausfall des Gehirns in einem unumkehrbaren Sterbeprozess gesehen, so ist eine Organentnahme problematisch.
Besonders zu betonen ist, wie engagiert Schülerinnen und Schüler eines Religionskurses des Albert Einstein Gymnasiums den letzten Abend mit ihren durchdachten Beiträgen bereichert haben.
Allen drei Referenten gebührt sehr großer Dank, dass sie ehrenamtlich ihr Wissen vermittelten und damit vielen Menschen eine gut informierte Entscheidung pro oder contra Organspende ermöglicht haben. > Quelle
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