Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich bei den Bevollmächtigten (Geschäftsführung) der Muenster-Gemeinde St. Bonifatius Hameln oder beim Kirchenkreisvorstand Hameln- Pyrmont vorzutragen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden..
Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Hameln, 10. März 2024
Das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist
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Die gewählten Kandidaten von Marktkirche und Münster von links nach rechts
vordere Reihe: Petra Enß, Christian Schullerer, Henning Wehrmann, Sabine Kehr-Fuckel-Nasse, Monika Mehrwald, hintere Reihe: Kilian Nasse, Margret Boegehold und Gunnar Schwandt