veröffentlicht am 22.04.2020
Gute Nachrichten für Eltern und Kindertagespflegepersonen!
Wie der Landkreis Hameln-Pyrmont auf seiner Homepage mitteilt, entfällt der Kostenbeitrag der Eltern für die nicht in Anspruch genommene Kindertagespflege und die in der Kindertagespflege tätigen Personen werden weiterhin ohne Kürzungen bezahlt.
Mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 13.03.2020 wurde u. a. für die Kindertagespflege die Ausübung des Betriebs untersagt. Diese Untersagung hat zur Folge, dass Zahlungen an die Kindertagespflegepersonen mangels Betreuungsleistung nicht mehr geleistet werden dürfen.
Um wirtschaftliche Schwierigkeiten auszugleichen hat der Landkreis Hameln-Pyrmont zunächst unter Inanspruchnahme der Regelung für Ausfall von Tagespflegepersonen durch Urlaub oder ähnliches sowie bei Abwesenheit des Kindes die Zahlung satzungskonform weitergeleistet.
Mit der Einführung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes vom 27.3.2020 bietet sich die Möglichkeit, die Leistung an die Kindertagespflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Höhe von 75% weiter zu leisten.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat sich allerdings entschieden, von dieser gesetzlichen Regelung keinen Gebrauch zu machen, sondern die Leistungen zu 100% zu zahlen.
„Wir werden die bisherigen Zahlungen weiterhin in ungekürzter Höhe leisten, um auch nach der Öffnung der Kindertagespflegestellen auf ein gut funktionierendes Betreuungssystem in der Kindertagespflege zurückgreifen zu können“, betont Landrat Dirk Adomat.
Alle Informationen zur Vorgehensweise erhalten die Kindertagespflegepersonen zeitnah direkt vom Jugendamt.
Und auch für die Eltern hat der neue Landrat gute Nachrichten, denn „für die Dauer einer nicht in Anspruch genommenen Kindertagespflege aufgrund der derzeitig gültigen Untersagung entstehen den Eltern keine Kosten gegenüber dem Landkreis“, so Adomat.
(Quelle: Landkreis Hameln-Pyrmont, www.hameln-pyrmont.de)
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