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veröffentlicht am 31.01.2017

Haus &Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  Jahreshauptversammlung 2017

Am 23.01.2017 wurde die Jahreshauptversammlung um 19:10 Uhr eröffnet. Es waren 78 Mitglieder erschienen.
Bereits um 18 Uhr trafen sich die Mitglieder  im Restaurant am Sonnenbrink zum gemeinsamen Abendbuffet.

 
Der 1. Vorsitzende Friedbert Wittum berichtete über:

  • Einkauf bei Hagebaucentrum Altenburg, gültige Mitgliedsausweis für Ehegatte oder Lebensgefährte müssen nach Rücksprache dem Geschäftsführer, Herrn Rautschuss, vorgelegt werden. Bekannte sind keine Mitglieder!
  • Welche Form und welchen Inhalt müssen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung haben?
    Sie sollten alle schriftlich verfasst sein.
    Kein Verfasser sollte diese selbst formulieren, weil er in der Regel die rechtlichen Hintergründe nicht kennt. Er sollte sich - was die Patientenverfügung betrifft - mit seinem Arzt beraten und bei der rechtlichen Abfassung sich eines Fachanwaltes für Erbrecht bedienen. Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung (BGH, Az.: XII ZB 61/16) den Willen einer Schwerstkranken - nicht künstlich ernährt zu werden - abgesprochen, weil in der notariell abgefassten Patientenverfügung eine solche Anordnung fehlte. Das heißt, die künstliche Ernährung muss ausdrücklich untersagt werden. Aufgrund der BGH-Entscheidung geht er davon aus, dass viele tausende Patientenverfügungen dringend der Überarbeitung bedürfen. Er rät daher, alle Patientenverfügungen überprüfen zu lassen.
  • Reise Griechenland: Am 10.01.2017 hat Justicia (Amtsgericht Hannover, Az.: 410 C 8942/16) mithilfe von Tyche einem mitreisenden Ehepaar eine Entschädigung wegen der Verspätung  zugesprochen. Es sollten möglichst alle betroffenen Reiseteilnehmer eine Entschädigung beantragen. Dazu wird eine Vollmacht von Reiseteilnehmern benötigt.
  • Neue Homepage des Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.


Die Reisen des Vereins führten im Jahr 2016 nach Korfu, Griechenland, vom 24.05. – 28.05.2016, die Halbtagesfahrt am 13.09.2016 zum Schloss Marienburg in Pattensen. Die Nachlese der Reise nach Korfu fand am 15.11.2016 im Restaurant Georg´s in Stadthagen statt. Frau König beteiligte sich am Barbarossafest vom 17. – 19.06.2016 und am Adventsmarkt am 27.11.2016.

Die neue Homepage des Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. wurde vorgestellt durch Frau Rita Alms.

Einstimmig wiedergewählt wurden der 1. Vorsitzende, Herr Friedbert Wittum sowie der Schriftführer, Herr Gerd Baake, ebenso Frau Elfriede Weiser und Frau Hannelore Ziemann als Kassenprüferinnen.

Eine Satzungsänderung in Bezug auf die Haftung des Vorstandes wurde einstimmig beschlossen.

Herr Rechtsanwalt Maximilian Wittum referierte über die „Kostenrisiken des Bauherren“, insbesondere erläutert er die Risiken beim Bauen mit einem Bauunternehmer, einem Architekten und einem Bauträger.

Der Friedhofswärter, Herr Volker Rethmeier, berichtete über die verschiedenen Beerdigungsarten auf dem Friedhof in Obernkirchen, deren Kosten und die Gestaltungs-Möglichkeiten.

Herr Rechtsanwalt Jens Grützmacher hielt einen Vortrag über „Die schlüssige Betriebskostenabrechnung“. Er gab den Vermietern unter den Mitgliedern einen Überblick welche Voraussetzungen der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an eine formell richtige Betriebskostenabrechnung stellen und was der abzurechnende Vermieter bei der Erstellung zu beachten hat.

Mit dem Ausblick auf das Jahr 2018 wurde gegen 20:40 Uhr die Jahreshauptversammlung geschlossen.

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