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veröffentlicht am 03.03.2017

Straßenausbaubeiträge endlos

Beiträge für die erstmalige Herstellung oder für die Grunderneuerung von Straßen können Gemeinden bald nicht nur nach entsprechenden Baumaßnahmen von den betroffenen Straßenanliegern erheben, sondern schon im Vorfeld durch wiederkehrende Beiträge, zu denen nicht nur die Anlieger der Straße, sondern alle Hauseigentümer verpflichtet werden können.
 
Der Niedersächsische Landtag beschloss am 1. März 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf, mit dem wiederkehrende Straßenausbaubeiträge auch im Ansparmodell eingeführt werden sollen. Dazu Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V., Rechtsanwalt Friedbert Wittum: Damit wird es den Kommunen jetzt erlaubt sein, zusammenhängende Gebiete zu definieren, für die dann alle Hauseigentümer in diesem Gebiet und nicht nur die direkten Anwohner der fraglichen Straße wiederkehrende Beiträge im Ansparmodell zahlen müssen. Ökonomisch betrachtet sehen wir darin einen zusätzliche Steuer, die allerdings zweckgebunden ist. Allerdings wird der Bezug zwischen Geldzahlung und konkretem Bauprojekt undurchsichtiger, kritisiert Rechtsanwalt Friedbert Wittum. Denn es wird keine direkten Bezugsprojekte mehr geben. Außerdem wird es schwieriger, zwischen einer Grunderneuerung und einer Instandhaltungsmaßnahme zu differenzieren, wie Rechtsanwalt Friedbert Wittum weiterhin kritisiert. Dies sei für betroffene Eigentümer besonders misslich, so Rechtsanwalt Friedbert Wittum. Denn Straßenausbaubeiträge dürfen nur für den Fall erhoben werden, dass eine Straße erstmalig hergestellt oder grunderneuert wird. Die laufende Instandhaltung ist dagegen wirtschaftlich und rechtlich Sache der Gemeinde. Dennoch wird immer wieder von den Gemeinden versucht, Instandhaltungsmaßnahmen abzurechnen und deren Kostenlast auf die betroffenen Eigentümer als Straßenanlieger abzuwälzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Gemeinden damit neben der Grundsteuer ein weiteres lukratives Finanzierungsinstrument für ihre kommunalen Haushaltslagen schaffen, befürchtet Rechtsanwalt Friedbert Wittum von Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.. Und weiter: Deswegen muss und wird es unser Bestreben sein, gegen bestehende Straßenausbaubeitragssatzungen politisch und rechtlich vorzugehen, bzw. den Erlass neuer Satzungen politisch zu verhindern. Natürlich gilt das auch hinsichtlich erlassener Heranziehungsbescheide.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V.  jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.

Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.

Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 05724-96522 Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de

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