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veröffentlicht am 15.02.2019

Haus &Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.  Jahreshauptversammlung 2019

Am 21.01.2019 um 18 Uhr erschienen 75 Mitglieder im Restaurant am Sonnenbrink zum Abendbuffet und anschließender Jahreshauptversammlung, welche um 19:00 Uhr begann.
 
Der 1. Vorsitzende Friedbert Wittum berichtete über die Ereignisse des Jahres, insbesondere über die Tagesfahrt nach Helgoland am 12.09.18 und die Aktivitäten in der Stadt Obernkirchen, insbesondere die Teilnahme an „Obernkirchen blüht auf, Teilnahme am Barbarossa-Markt und am Adventsmarkt. Zur diesjährigen Fahrt nach Wien vom 16.05. bis 19.05.19 sind noch einige Plätze frei.

Frau König überreichte im Namen vom Verein Herrn Franz Kusnierski einen Blumenstrauß als Anteilnahme an dem an ihm verübten Raubüberfall. Wie Herr Franz Kusnierski berichtete, ist der Täter in der Zwischenzeit überführt. Herr Rechtsanwalt Friedbert Wittum verwahrte sich gegen diese Art von Verbrechen an Haus- und Grundbesitzern und stellte das tiefe Befremden über die dreiste und beschämende Art und Weise fest, einen wehrlosen alten Mann körperlich zu attackieren und zu berauben.

Herr Friedbert Wittum überreichte den Inhabern des Restaurants am Sonnenbrink, dem Ehepaar Hose einen Blumenstrauß als Dankeschön für die langjährige, liebevolle Bewirtung zur alljährlichen Jahreshauptversammlung.

Das Vorstandsmitglied Karin Heitmeier wurde einstimmig für drei Jahre wiedergewählt.

Frau Margret Rodenbeck (neu) und Herr Manfred Schramke wurden einstimmig als Kassenprüfer gewählt.

Herr Rechtsanwalt Maximilian Wittum referierte zu dem Thema „Vorsorgevollmacht und Testament“.

Er appellierte an alle Haus- und Grundbesitzer sich um das Testament und die Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung in notarieller Form zu kümmern. Das Letztere ist für einen Haus- und Grundbesitzer unerlässlich. Er stellte das VOTE-Programm vor, wonach es möglich ist, kostengünstig ein Testament und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung zu erhalten. In vielen Fällen ist die Rechtsschutzversicherung bereit, alle Kosten oder Teile der Kosten zu übernehmen. Es besteht daher zumindest aus finanziellen Gründen kein Hindernis, die notwendige Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung erstellen zu lassen, sowie ein Testament.

Herr Rechtsanwalt Jens Grützmacher referierte zu dem Thema „Widerruf von Handwerkerleistungen“.

Ein Blick ins interessierte Publikum ergab, dass kein Handwerker erschienen war. Das Thema ist sowohl für den Verbraucher als auch für den Handwerker von aktueller Brisanz. Nach einer BGH-Entscheidung, der die Untergerichte fast ausnahmslos folgen, verliert der Handwerker seinen Werklohnanspruch, wenn er den Verbraucher also hier den Haus- und Grundbesitzer bezüglich einer vierzehntätigen Widerrufsfrist nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt hat. In solchen Fällen kann der Handwerker seinen Werklohn nicht mehr durchsetzen und muss alle Teilzahlungen, die er bisher erhalten hat, an den Auftraggeber zurückzahlen. Diese Fälle werden in der Zukunft eine große Rolle spielen, weil immer dort, wo sich Handwerker und Auftraggeber über die Endabrechnung einer Handwerkerrechnung streiten, kommt es vielfach dazu, dass der Verbraucher nichts mehr zu zahlen hat.


Friedbert Wittum, 22.01.2019

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