veröffentlicht am 16.04.2019
Bauernopfer
Das Land Niedersachsen plant eine Sonderabgabe für Immobilieneigentümer in Stadtquartieren, deren Wohnumfeld oder deren Eigenschaft auch als Handels- und Einkaufszentrum verbessert werden soll.
Dazu Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. unter Bezug auf die jüngst durch Bau- und Umweltminister Olaf Lies verkündeten Pläne: Natürlich sind attraktive, saubere und sichere Stadtquartiere als Wohn- und Einkaufszentrum immer zu begrüßen. Hier aber wieder einseitig die im Quartier sitzenden Immobilieneigentümer durch eine Sonderabgabe heranzuziehen, ist so einfalls- wie fantasielos. Dazu werden sie erneut zu Bauernopfern. Die Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit ist eine öffentliche Aufgabe, die in das Gewaltmonopol des Staates fällt. Diese Aufgabenwahrnehmung wird bereits durch eine allgemeine Abgabenerhebung in Form von Steuern, Gebühren und Beiträgen finanziert. Den Immobilieneigentümer dann nochmals mit Sonderabgaben zur Ader zu lassen, bedeutet dann wieder eine mehrfache Inanspruchnahme für Aufgaben, die er nicht zu erfüllen hat und für Leistungen des Staates, für die er bereits mehrfach bezahlt hat, kritisiert Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender. Die Gemeinde dagegen soll sich selbst vornehm zurückhalten können: Sie kann sich an den finanziellen Aufwendungen beteiligen, muss dies aber nicht, wie Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender weiter kritisch hervorhebt. Das halten wir für grob ungerecht. Denn es geht vor allem um die Schaffung von öffentlichen Bibliotheken, sonstigen öffentlichen Einrichtungen, Grünanlagen und „Straßenmöblierungen“, allesamt Angelegenheit der kommunalen Finanzierung.
Dass Industrie- und Handelskammer, Städtetag, Städte- und Gemeindebund und nahestehende Institutionen diese Ideen befürworten, können wir nachvollziehen, ereifert sich Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender. Denn um die finanzielle Inanspruchnahme deren Mitglieder geht es ja nicht, sondern um deren Entlastung durch doppelte Inanspruchnahme einseitig der im Quartier belegenen Immobilieneigentümer. Deshalb stößt das im Moment in der Planung befindliche „Niedersächsische Quartiersgesetz“, das solche Vorhaben absichern soll, auf Unverständnis und scharfe Kritik von Haus & Grund, wie Rechtsanwalt Friedbert Wittum, 1. Vorsitzender abschließend betont.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V. jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 0173/9376865, Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de
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