veröffentlicht am 08.01.2024
Hochwasser: Aufbauhilfen zwingend
Immobilieneigentümer, die durch das katastrophale Hochwasser in Niedersachsen geschädigt sind, benötigen dringend staatliche Aufbauhilfen. Dabei muss es um finanzielle Soforthilfen, Liqui-ditätsbeihilfen, günstige Kredite und Steuererleichterungen gehen. Darauf weist jetzt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. hin. Der 1. Vorsitzende, Herr Rechtsanwalt Jens Grützmacher ergänzt: das Hochwasser in Niedersachsen zeigt katastrophale Ausmaße.
Viele Hauseigentümer stehen vor dem Ruin. Die Schäden sind so groß, dass sie aus eigener Kraft nicht bewältigt werden können. Elementarschadenversicherungen zahlen aufgrund vielfacher Ausschlussklauseln in den Policen nicht oder nur sehr verspätet. Deshalb sind jetzt staatliche Aufbauhilfen des Landes und des Bundes zwingend, nicht nur gut klingende laue Absichtserklärungen oder Förderprogramme, wie Herr Grützmacher bekräftigt. Genau das führte bei dem „Jahrhunderthochwasser“ im Juli 2021 nämlich dazu, dass bis heute viele Schäden zum Beispiel im Ahrtal immer noch nicht beseitigt sind. Fördermittel wurden aus rein formalistischen Gründen monatelang oder sogar jahrelang nicht ausgereicht. Die Betroffenen leben heute noch unter menschenunwürdigen Verhältnissen weiterhin in Bauruinen, weiß Rechts-anwalt Jens Grützmacher. Das darf jetzt keinesfalls wieder passieren.
Den tatkräftigen Ersthelfern kann nicht genug gedankt werden. Sie schuften bis zur physischen Erschöpfung, um den Betroffenen zu helfen und das ärgste Unheil abzuwenden. Leider reicht das aber nicht, wie die immensen Schäden an der landesweiten Infrastruktur, der Land- und Forstwirtschaft und am privaten Haus- und Grundeigentum drastisch zeigen.
Zum guten Schluss der Hinweis von Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V.: Gebäude- und Hausratversicherer sollten so schnell wie möglich mit einer Schadensliste über eingetretene Versicherungsfälle und deren Schadensumfang informiert werden. Daneben ist Beweissicherung zwingend notwendig. Zu ersten Verhaltensmaßnahmen bei eintretenden Hochwasserschäden, zum Versicherungsrecht und zu miet- und eigentumsrechtlichen Auswirkungen können Informationsunterlagen frei abgerufen werden unter www.haus-und-grund-niedersachsen.de, ebenso über den verbandseigenen YouTube Kanal „Haus und Grund Niedersachsen“.
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