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veröffentlicht am 02.08.2017

Appellbeschluss zur Amtsverschwiegenheit

„in dubio pro reo“: Indizien und Verdachtsmomente reichen CDU & FWE nicht aus
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie, unseren geänderten Antrag aus aktuellem Anlass auf der Ratssitzung am 08.08.2017 zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen, und am gleichen Tag vorab in der Sondersitzung des VA beraten zu lassen.

Dieser Antrag stellt eine Änderung unseres Antrag vom 15.06.2017 in gleicher Sache dar.

Antrag:

Aus besonderem Anlass ergeht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) folgender
-Appellbeschluss-
Ehrenamtlich Tätige haben über Angelegenheiten deren Geheimhaltung durch Gesetz oder dienstliche Anordnung vorgeschrieben oder der Natur der Sache nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren (§ 40 NKomVG)

Begründung:

Der verwaltungsseitig mit Beschlussvorlage BV 83/2017 vom 14.06.2017 weitgehend auf Verdachtsmomente (Indizien) beruhende Sachverhalt reicht für eine die Würde des Menschen verletzende öffentliche „Anprangerung“ einer demokratisch frei gewählten, ehrenamtlichen Ratsmandatsträgerin nicht aus, insbesondere auch nicht nach der amtlichen Anhörung der verwaltungsseitig beschuldigten Person, der erfolglosen, verwaltungsseitig vorgenommenen Einschaltung der Polizei und der Ablehnung der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einzuleiten.

Ergänzende Begründungen bleiben vorbehalten (in dubio pro reo“)

> Quelle
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