Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Beratungsstelle Uwe Jonas
Steuerhilfe für Steuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich
Der Staat bekommt jedes Jahr 500 Mio. € vom Steuerzahler geschenkt. Laut einer Studie des Bundesrechnungshofes steht fest, dass jeder 3. Steuerbescheid unvollständig ist oder mangelhaft ausgefüllt wurde!
Viele Arbeitnehmer geben ihre Steuererklärung auch gar nicht erst ab. Wie kann ich auf legale Weise Steuern sparen? Wenn Sie kein Geld verschenken möchten, dann sollten Sie auf unsere Steuerhilfe zum Lohnsteuerjahresausgleich zurückgreifen, denn wir haben uns Ihre Steuererklärung zu unserer Aufgabe gemacht! Zudem wachsen bei einer kompetenten Steuererklärung die Chancen auf eine Steuerrückerstattung
Wir helfen Mitgliedern bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Darüber hinaus können Mitglieder folgende Leistungen jederzeit und ohne Aufpreis in Anspruch nehmen:
Ganzjährige steuerliche Beratung auch bei vermietetem Wohneigentum, bei Eigenheimzulage, Wohneigentum und Kindergeld.
Einreichung der Steuerunterlagen und Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs.
Beratung bei der Steuerklassenwahl.
Steuerliche Vorausplanung und Hinweise zu Gestaltungsmöglichkeiten.
Überprüfung der Steuerbescheide.
Einlegung von Einsprüchen.
Vertretung vor dem Finanzgericht.
Wenn Sie zu lange mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung warten, müssen Sie mit empfindlichen Versäumniszuschlägen rechnen.
Für die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung haben Sie normalerweise Zeit bis zum 31.05. des Folgejahres.
Für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen verlängert sich die Abgabefrist automatisch vom 31.05. auf den 31.12.
Die Abgabefrist der freiwilligen Steuererklärung beträgt 4 Jahre.
Wir sind immer gerne für Sie da!
Wussten Sie, dass...
... nach Angaben des Bundesrechnungshofes jeder zweite (!) Bescheid fehlerhaft ist?
... laut den Angaben des Lohnsteuerhilfeverbandes NVL von ca. 4 Mio Einsprüchen 70 % (!) vom Fiskus anerkannt werden?
... wir Einsprüche für Mitglieder kostenlos beim Finanzamt einlegen?
... 87 % der Mitglieder die Fachkompetenz der Berater schätzen?
... unsere Berater durch permanente Schulungen immer auf dem aktuellsten Stand sind?
Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist ein bei der Oberfinanzdirektion eingetragener Verein, der seine Mitglieder in Fragen der Lohn- und Einkommensteuer betreut.
Ziel des Vereins ist nicht Gewinn, sondern Kostendeckung im Sinne eines “Idealvereins”.
Seit wann gibt es Lohnsteuerhilfevereine?
Lohnsteuerhilfevereine gibt es bereits seit fast 40 Jahren. Der erste Verein wurde im Jahr 1964 gegründet.
Mit der Komplexität und Kompliziertheit des Steuerrechtes stieg der Bedarf der Arbeitnehmer an kompetenter steuerlicher Beratung. Als Alternative zum Steuerberater war somit umfassende Beratung zu einem
erschwinglichen Preis möglich geworden.
Wie viele Mitglieder werden betreut?
Bundesweit werden über 5 Millionen Arbeitnehmerhaushalte steuerlich von Lohnsteuerhilfevereinen betreut.