Weserberglands freundliche Gastgeber & Co. e.V.
Aufklärung der einheimischen Bevölkerung über die Erfordernisse des Fremdenverkehrs in der Region.
Mitwirkung und Förderung der Verschönerung des Ortsbildes, der Erhöhung des Freizeitwertes und der Bemühung um den Umweltschutz.
Förderung von Kultur, Denkmalschutz und Naturschutz bevorzugt durch Mitwirkende aus der Region.
Wahrnehmung und Förderung der örtlichen Interessen des Fremdenverkehrs gegenüber Behörden sowie Verbänden und Vereinigungen.
Förderung zur Betreuung und Beratung der Gäste.
Regelmäßige Informationsstammtische
Förderung der Zusammenarbeit der oben aufgeführten Gruppen in unserer Region.
Weserberglands freundliche Gastgeber & Co. e.V.
vertreten durch den 1. Vorsitzenden Fadi Fawaz
und vertreten durch den 2. Vorsitzenden Werner Dörries
Anschrift: Homburgstraße 59, 37619 Bodenwerder
Email: vorstand(ät)gastgeber-im-weserbegland.de
Internet: www.gastgeber-im-weserbegland.de
eingetragen im Registergericht des Amtsgerichtes Hildesheim
Registerblatt VR 200864
Satzung des Vereins Weserberglands freundliche Gastgeber & Co
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: „Weserberglands freundliche Gastgeber & Co“
Der Sitz ist in 37619 Bodenwerder. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“.
§ 2 Vereinsziele
Aufgabe des Vereins ist es, den Fremdenverkehr zu fördern und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Vereinen, Organisationen, Privatpersonen und Gewerbetreibenden zu entwickeln.
Es soll dieses insbesondere erreicht werden durch:
Aufklärung der einheimischen Bevölkerung über die Erfordernisse des Fremdenverkehrs in der Region.
Mitwirkung und Förderung der Verschönerung des Ortsbildes, der Erhöhung des Freizeitwertes und der Bemühung um den Umweltschutz.
Förderung von Kultur, Denkmalschutz und Naturschutz bevorzugt durch Mitwirkende aus der Region.
Wahrnehmung und Förderung der örtlichen Interessen des Fremdenverkehrs gegenüber Behörden sowie Verbänden und Vereinigungen.
Förderung zur Betreuung und Beratung der Gäste.
Regelmäßige Informationsstammtische
Förderung der Zusammenarbeit der oben aufgeführten Gruppen in unserer Region. Der Verein ist multikulturell, religiös neutral und politisch ungebunden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Sofern sich Überschüsse ergeben, werden diese zur Erfüllung der Fremdenverkehrsaufgaben verwendet.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins für Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durchunverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein ist als Ordentliches Mitglied oder Ehrenmitglied möglich.
Ordentliche Mitglieder können Natürliche oder Juristische Persone nsowie Personenvereinigungen sein, die an der Förderung des Tourismus in Bodenwerder und dieser Region interessiert sind.
Ehrenmitglieder können Natürliche Personen sein, die sich in besonderer Weise um den Verein und seine Ziele verdient gemacht haben.
§ 5 Organe der Vereinsarbeit
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Der Erweiterte Vorstand
Die Arbeitsgruppen
§ 6 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt über:
Die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und deserweiterten Vorstandes
Die Wahl von 2 Kassenprüfern für 2 Jahre
Den Haushaltsplan
Satzungsänderungen
Entlastung des Vorstandes
Die Beitragsordnung
Ausschluss eines Mitgliedes
Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entgegennahme des Jahresberichts
Die Auflösung des Vereins und die Verwendung des verbleibenden Geldes.
Es bedarf der Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung bei Rechtsgeschäften wie:
Aufnahme von Darlehen
Alle Geschäfte mit erhöhtem Risiko, die über die gewöhnlichen Geschäfte des Vereins hinausgehen, außergewöhnliche Angelegenheiten oder Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht:
Kritik, Vorschläge und Hinweise an den Vorstand zu richten
Anträge zur Abstimmung zu stellen
Auf aktive Vereinsarbeit
Auf Mitarbeit im Vorstand
Jedes Mitglied ab 16 Jahre ist stimmberechtigt, wählbar ab dem 18. Lebensjahr
Jedes Mitglied hat die Pflicht:
Die Beiträge gemäß Beitragsordnung zu entrichten
Sich an unserem regelmäßig stattfindenden Stammtisch über Aktuelles zu informieren.
Sich (in seinem Rahmen möglich) positiv für den Verein einzubringen
§ 8 Aufnahme von Mitgliedern und Beendigung der Mitgliedschaft
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht, eine Ablehnung der Aufnahmemuss nicht begründet werden
Der Antrag auf Aufnahme muss schriftlich gestellt werden und die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Sofern in dem Antrag kein abweichendes Aufnahmedatum eingetragen ist, zählt die Mitgliedschaft vom Tag der Antragstellung an.
Der Austritt ist unter Einhaltung eine Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Eine Mitgliedschaft endet mit dem Tod.
Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen durch Erlöschen oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Ein Natürliches Mitglied / Juristisches Mitglied kann ausgeschlossen werden wenn:
• ein Jahresbeitrag nicht bezahlt wurde
• Das Mitglied in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwider handelt.
Der Ausschluss kann durch Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden, nachdem dem Mitglied eine angemessene Frist zur Stellungnahme gegeben wurde. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Pflichten und Rechtebezüglich der Vereinsmitgliedschaft. Rückständige Beiträge und sonstige Ansprüche können vom Verein geltend gemacht werden.
§ 9 Beiträge und finanzielle Mittel
Mitgliedsbeiträge
Spenden
Zuschüsse
Ehrungen
Die Mitglieder legen in einer ordentlichen Mitgliederversammlung die Beiträge fest und beschließen diese. Die Beitragsordnung ist eine Anlage und somit kein Bestandteil der Satzung. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.
§ 10 Mitgliederversammlung
Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Darüber hinaus sind außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, wenn:
• Das Interesse des Verein es erfordert
• Mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen vom Vorstand verlangt.
Die schriftliche Einladung enthält: Die Tagesordnung, den Tag, die Uhrzeit, den Ort und ist mindestens 2 Wochen vor der Versammlung zuzustellen.
Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung; Ergänzungen der Mitglieder sollten spätestens 3 Tage vorher beantragt werden.
Die Leitung erfolgt durch den Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter.
Sind die Mitglieder ordnungsgemäß geladen, ist die Versammlung beschlussfähig.
Die Mehrheit entscheidet.
Wenn 1 Mitglied die geheime Wahl beantragt, wird seinem Wunschentsprochen.
Das Ergebnisprotokoll wird vom Leiter der Mitgliederversammlung und vom Schriftführer unterschrieben. Es enthält Ort, Zeit, Namen des Leiters und des Schriftführers, Anwesenheitsliste der erschienenen Mitglieder, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Tagesordnung, Anträge, Abstimmungsergebnisse und Ergebnisse.
Jedes Mitglied kann das Protokoll beim Vorstand einsehen und auch auf eigene Kosten für den Eigenbedarf kopieren.
§ 11. Satzungsänderungen und Auflösung der Vereinsarbeit
Zur Beschlussfassung über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von3/4 der erschienenen Mitglieder nötig; über die Vereinsauflösung eine Mehrheit der erschienenen von 4/5.
Sollte nach einer Vereinsauflösung Vermögen bleiben, ist dieses per Beschluss an einen gemeinnützigen Verein in unserer Region zu spenden.
Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch nicht zu.
§ 12 Vorstand, erweiterter Vorstand, Kassenwart, Arbeitsgruppen
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
Dem 1.Vorsitzenden und dem
Vorsitzenden sowie dem Stellvertreter. Sie sind nur zu zweit berechtigt den Verein zu vertreten.
Zum Gesamtvorstand gehört:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB
Der Kassenwart
Der Schriftführer
Mindestens drei Beisitzer und der Beirat
Jedes Vorstandsmitglied muss ein ordentliches Mitglied sein.
Gewählt wird für ein Jahr in und durch die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss. Stimmenthaltungen werden mitgezählt. Die Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreter bleiben bis zur Neuwahl im Amt oder bestellen im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes ein Ersatzmitglied.
Der Vorstand wird über die gesetzliche Haftungsbeschränkung und Freistellung des § 31a BGB hinaus, im Innenverhältnis zum Verein, auch für grob fahrlässig verursachte Schäden von der Haftung durch den Verein frei gestellt.
Arbeitsgruppen
Der Vorstand beauftragt Arbeitsgruppen zur Erledigung bestimmter Aufgaben. Die Arbeitsgruppen wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, der den Vorstand über den Fortgang der Arbeiten informiert.
Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen bilden den Beirat, der den Vorstand in seiner Tätigkeit berät und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zur Entscheidung vorlegt.
§ 13 Kassenprüfung
Die 2 Kassenprüfer, die für 2 Jahre gewählt werden, führen jährlich vor der Mitgliederversammlung eine Kassenprüfung durch. Das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliederversammlung vorzulegen.
§ 14 Pflichten und Rechte des Vorstandes
Der Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen.
Er bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Ordnungsgemäße Verwaltung des Vereinsvermögens sowie Rechnungslegung gegenüber der Mitgliederversammlung.
Alle Ämter sind Ehrenämter.
Inkrafttreten Die vorstehende Satzung wurde in der Versammlung vom 15. Oktober 2013 beschlossen. Überarbeitet am 15.11.2013. und beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 10.12.2013
Die Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Bodenwerder, den 15.10.2013
Überarbeitete Satzung Bodenwerder, den 10.12.2013
Unterschriften: Bodenwerder den 21.01.2014
1. Vorsitzender: Fadi Fawas, 2. Vorsitzender: Werner Dörries Stellvertreter: Karl – Rudolf Schoppe
Beitragsordnung des Vereins: Weserberglands freundliche Gastgeber & Co
Auf der Sitzung am 15.Oktober 2013 wurde folgende Beitragsordnung beschlossen:
Der Mindestbeitrag ist für alle gleich und beträgt 2,00 € pro Monat / 24 ,-€im Jahr.
Freiwillige Spenden sind jederzeit willkommen.
Der Betrag ist jeweils für 1 Kalenderjahr immer am 01.04. zu entrichten.
Sollte jemand außerhalb dieses Termins eintreten, bezahlt er anteilsmäßig bis Ultimo.
Er ist innerhalb von 14 Tagen ab Eintrittsdatum fällig.