veröffentlicht am 27.06.2023
Förderung von Outdoorsportgeräten und -anlagen
Mit Blick auf die Energiekrise und gestiegene Energiekosten ist ein neues Förderprogramm „Outdoorsportgeräte und –anlagen“ für Sportvereine aufgelegt worden, um bestehende Outdoorsportangebote auszuweiten oder neue Outdoorsportangebote anzubieten.
Im Rahmen des Programms werden daher nachhaltig nutzbare Großsportgeräte für Outdoorsportangebote sowie die Errichtung/Erweiterung von Anlagen für Outdoorsportangebote mit bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.:
- Outdoorfitnessgeräte
- Calisthenics-Anlagen
- Bogensportanlagen
- Beachsportanlagen
- Bouleanlagen
- 3x3-Basketballanlagen
- Künstliche Kletterfelsen
- Überdachung von regelmäßig genutzten Sportflächen
- ...
Nicht förderfähig sind u.a.:
- Lagermöglichkeiten
- Sitzgelegenheiten
- Sportausrüstung /-materialien (z.B. Bälle, Schläger, Gewehre, Materialien zum Koordinationstraining, Kleidung)
- Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen bestehender Sportanlagen und Geräten
- Verleihmaterialien
- Spielgeräte/Ausstattung Freizeitbereich (z.B. Klettergerüste, Trampoline, Outdoor-Tischtennisplatte)
- Materialien und Geräte zur methodischen Trainingsunterstützung (z.B. Gewichtsschlitten, Kopfballpendel, Ballmaschinen)
- Fußballtore, Minitore
- Fahrräder
- Pferde
- Boote
- …
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit den Kolleg:innen des LSB per E-Mail (Kontakt siehe unten) in Verbindung.
Weitere Hinweise
- Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
- Es ist kein Eigenanteil notwendig.
- Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
- Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Folgende Schritte sind notwendig:
- Antrag über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet stellen.
- Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
- Rechnungen, Belege und Zahlungsnachweise (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein), siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2024 im LSB-Förderportal hochladen
- Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
- Zahlungseingang prüfen.
Richtlinien
Kontakt
E-Mail: enkzu@lsb-niedersachsen.de
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