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veröffentlicht am 14.10.2024

Scheinselbstständigkeit im Sportverein?

Das Thema Scheinselbständigkeit spielt in jüngerer Zeit wieder eine größere mediale Rolle, nachdem das Bundessozialgericht für die Praxis in Musikschulen ein entsprechendes Urteil gefällt hat.
 
Hauptfeststellung war, dass die Honorarkraft der Musikschule aufgrund ihrer Einbindung in organisatorische und verwaltungstechnische Abläufe, keine wirklich selbstständige Tätigkeit ausübt und in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Institution steht. Für Sportvereine sollte das Urteil Anlass sein, die eigenen Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen. Nähere Informationen für den Bereich des Vereinssports finden Sie auf der Beratungswebsite VIBSS. Des Weiteren finden Sie einen Mustervertrag des DOSB für nebenberufliche selbstständige Übungsleiter verlinkt.

Sollten sich danach Fälle ergeben, in denen der Status nicht sicher geklärt werden kann, besteht die Möglichkeit ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen. Außerdem wird der LSB zu diesem Themenfeld unterschiedliche digitale Formate anbieten.

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