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veröffentlicht am 13.05.2024

Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 53c, 43b SBG XI

Einen Betreuungsschein nach § 53C, 43 b SGB XI machen – das ist für Menschen eine Option, die als Quereinsteiger*innen in der Pflege ohne viel vorherige Erfahrung tätig werden wollen.

Zusätzliche Betreuungskräfte sind gefragt und aus den stationären Einrichtungen nicht mehr wegzudenken. Sie sorgen dafür, dass Bewohner in den letzten Jahren in erheblichem Maß einen Gewinn an Aktivierung und Betreuung erfahren durften.

 
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner*innen betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Angebote und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können wie z.B.: malen und basteln, handwerkliche Arbeiten, Musik hören, musizieren / singen, Brett- und Kartenspiele, Spaziergänge und Ausflüge, Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe, Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und viel mehr.
Impuls gGmbH ist zertifizierter Anbieter der Qualifikation „Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI.“

Wir können mit Stolz berichten, dass aus der letzten Maßnahme, die am 15.02.24 beendet wurde, 9 von 13 Teilnehmer*innen, das entspricht fast 70%, in Arbeit sind.

Nach der Qualifizierung – ist vor der Qualifizierung

Die aktuelle Maßnahme läuft bis Ende Juni und wir planen schon mit Vorfreude unsere nächste Qualifizierung ab September 2024.

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