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veröffentlicht am 04.07.2024

Und wieder ist es geschafft!

Acht Teilnehmende an der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson haben Ende Juni ihren Abschluss gemacht und ein Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege erworben. Dieses berechtigt sie dazu, deutschlandweit als Kindertagespflegeperson tätig zu werden und bis zu fünf Kinder in der eigenen Wohnung oder in angemieteten Räumen zu betreuen. Beim Landkreis HamelnPyrmont kann mit diesem Abschluss eine Pflegeerlaubnis beantragt werden
 
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Zusammenarbeit mit anderen Kindertagespflegepersonen ist in Form einer Großtagespflegestelle möglich. Die Tätigkeit kann sowohl im Angestelltenverhältnis als auch in Selbstständigkeit ausgeführt werden.

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