Die Schüler*innen der Ergotherapie und der Heilerziehungspflege absolvieren ihre schriftlichen Abschlussprüfungen.
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Die Absolvent*innen der Ergotherapie werden nach den Vorgaben der bundesweiten Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geprüft. Dies ist ein wahrer Marathon: Handwerksprüfung, schriftliche Prüfungen, Prüfung am Klienten und je drei mündlichen Prüfungen. Bei Erfolg gibt es dann eine Berufsurkunde vom Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Die zukünftigen Heilerziehungspfleger*innen legen eine praktische Prüfung und vier schriftliche Prüfungen ab, bei Bedarf gibt es noch mündliche Prüfungen. Die bestandene Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Heilerziehungspfleger/-in (Staatl. Anerkennung) sowie den Zusatz „Bachelor professional in Sozialwesen“.
Allen Schüler*innen wünschen wir viel Erfolg in der letzten Phase der Ausbildung. > Quelle