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veröffentlicht am 13.04.2024

Begleiteter Umgang – was ist das?

Am Freitag wurde Nele Berger als Fachfrau vom Deutschen Kinderschutztbund (DKSB) in die FSP 1 Klassen eingeladen.
 
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Sie berichtete von den Auswirkungen von Trennung und Scheidung und den Auswirkungen auf die Kinder in diesen Familien. Der Umgang kann laut Familiengerichtsbeschluss unter Umständen nur in Begleitung von einer Person, die beim DKSB angestellt ist, geschehen. Wie dieser Umgang abläuft, wird lebendig von Frau Berger dargestellt. Die Unterscheidung zwischen begleitetem Umgang, Umgang in Dauerpflegschaft oder in Bereitschaftspflegschaft wurde differenziert vermittelt. Schwierige Situationen nach einer Inobhutnahme eines Kindes und den Kontaktaufnahmen der Eltern waren ebenso Thema. Den Eltern ist es nicht erlaubt mehr Kontakt aufzunehmen als die begleiteten Umgänge, die gerichtlich vereinbart wurden. Die Bedeutung von angebotenen Eltern-Kind-Gesprächen werden dargestellt und die Wichtigkeit, dass der DKSB als Sprachrohr für die Kinder fungiert. Alle vier Klassen waren sehr begeistert und interessiert und so war die Vortragssituation interaktiv und kurzweilig.

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