veröffentlicht am 10.06.2020 / geändert am 17.06.2020
Lernmittelausleihe und Schulbuchlisten für das Schuljahr 2020 / 21 UPDATE
Ab sofort können Anmeldungen zur Lernmittelausleihe für das kommende Schuljahr vorgenommen werden.
Um den Vertrag für die Lernmittelausleihe zu downloaden, klicken Sie → hier ←. Füllen Sie diesen Vertrag bitte vollständig aus und senden ihn postalisch an die Schule (oder geben ihn in der Schule ab), falls Ihr Kind im Schuljahr 2020 / 21 einen der Jahrgänge 5 bis 11 am Schiller-Gymnasium besucht. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie ein ausgedrucktes Exemplar unter altenhoff@sghm.eu oder quast@sghm.eu anfordern.
Eine Aufstellung der im Falle der Teilnahme entstehenden Kosten können Sie einsehen, wenn Sie →hier← klicken.
Die Schulbuchlisten finden Sie für die einzelnen Jahrgänge unter den folgenden Links, beachten Sie dabei bitte den Jahrgang, in den Ihr Kind im Schuljahr 2020 / 21 geht:
zukünftiger Jahrgang 5
zukünftiger Jahrgang 6
zukünftiger Jahrgang 7
zukünftiger Jahrgang 8
zukünftiger Jahrgang 9
zukünftiger Jahrgang 10
zukünftiger Jahrgang 11
zukünftiger Jahrgang 12
zukünftiger Jahrgang 13
Hinweise zur Anmeldung zur Lernmittelausleihe
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Verarbeitung der Anmeldungen und damit der Durchführung der Lernmittelausleihe zu unterstützen, beachten Sie bitte folgende Punkte.
- Sollten mehrere Kinder das Schiller-Gymnasium besuchen,
- geben Sie bitte für jedes Kind ein separates Anmeldeformular ab.
- überweisen Sie den Betrag für jedes Kind einzeln.
- Füllen Sie das Formular auch für den Fall, dass Ihre Kinder nicht an der Ausleihe teilnehmen, aus und senden es uns zu. Nur so können wir einen vollständigen Überblick erhalten und ausschließen, dass etwas verlorengegangen ist.
- Falls es derzeit nicht möglich ist, einen Nachweis zu erbringen, reichen Sie ihn uns zu gegebener Zeit nach. Wenn Sie drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben, teilen Sie uns bitte jeweils Name, Schule (mit Telefonnummer) und Klasse mit.
- Die Gebühren, die für Ihre Kinder entstehen, entnehmen Sie bitte der Übersichtstabelle, die wir in der 23. Kalenderwoche (nach Pfingsten) online zur Verfügung stellen. Es gilt der Betrag für den Schuljahrgang, den das Kind nach den Sommerferien besuchen wird.
- Sollte Ihr Kind bilingualen Unterricht haben, wird in Jahrgang 7 und 9 zusätzlich zu der Gebühr nach der jeweiligen zweiten Fremdsprache Ihres Kindes auch der Betrag für bilingualen Unterricht fällig, bitte Überweisen Sie in diesem Fall die Summe der beiden Beträge.
- Erfolgt die Abgabe des Anmeldeformulars oder die Überweisung der Leihgebühr unvollständig oder verspätet, können die betreffenden Anmeldungen erst nach denjenigen verarbeitet werden, die pünktlich und vollständig bei uns eingegangen sind. Aufgrund des Umfangs der Lernmittelausleihe kann dies eine Verzögerung von bis zu vier Wochen bedeuten.
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