Michael Hochmann - Energieberater und Schornsteinfegermeister
Unser Betrieb bietet Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen an:
- Gebäudeenergieberatung
- Ausstellen von Energieausweisen Bedarfs - und Verbrauchsorientiert
- Heizungs Check an Ölfeuerstätten und Gasfeuerstätten
- Blowerdoor Luftdichtigkeitsnachweis in Altbauten und Neubauten
- Auf Nachfrage Gebäudethermografie mit einer Wärmebildkamera
- Heizkesselreinigung und Reinigung von Kaminöfen ,Rauchrohren etc.
- Mechanische und chemische Beseitigung von Glanzruß mit einer Biegewelle sowie durch Rauchversprödung
Energieausweis ist Pflicht!
Seit dem 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Mit Einfhrung der EnEV 2014 werden die energetischen Kennwerte nicht mehr auf einer Scala von rot bis grün angezeigt, sondern zusätzlich einer von neun Efzienzklassen zugeordnet.
Energieausweise für Wohngebäude
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
- Bei Verkauf und Neuvermietung von Immobilien
- Übergabepicht bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags
- Pichtangaben bei Immobilienanzeigen
- Bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden
Warum einen Energieausweis?
Der Energieausweis (Bedarfsausweis) bietet detaillierte lnformationen über den Endenergiebedarf ihres Gebäudes (Pichtangabe lmmobilienanzeige) sowie über den Priméirenergiebedarf.
Der Energieausweis (Verbrauchsausweis) bietet detaillierte lnformationen über den Endenergieverbrauch ihres Gebäudes.(Pichtangabe lmmobilienanzeige) sowie über den Primärenergieverbrauch.
- Der Energieausweis bietet detaillierte lnformationen über die H6he der ausgestoßenen C02 Emissionen.
- Modernisierungstipps
- Energieverluste über die Gebäudehülle
Energie sparen heißt Kosten sparen
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Hinweise über die energetische Qualität lhres Gebäudes (bei steigenden Energiepreisen eine wichtige Information). Der Energieausweis ermöglicht einen überschläigigen Vergleich von verschiedenen Gebäuden.
Der Energieausweis gibt Empfehlungen zur kosteneffzienten Modernisierung (z.B. neue Heizung, Wärmedämmung, Dämmung von Rohrleitungen, Dachbodendämmung je nach Gebäude...), den Wert des Gebäudes zu steigern und die Umwelt vor Schadstoffen zu schützen.
Man unterscheidet zwischen:
Bedarfsausweis: Hier wird der End- und Primärenergiebedarf durch rechnerische Bewertung der Gebäudehüllle und der Anlagentechnik ermittelt.
Verbrauchsausweis: Hier werden die Verbrauchsdaten der letzten 3 Abrechnungsjahre ausgewertet. Das Ergebnis wird stark vom Nutzerverhalten beeinusst (nicht bei allen Gebäuden möglich).
Beide Ausweise genügen den gesetzlichen Anforderungen und sind 1o Jahre gultig.
Rauchwarnmelder werden Pflicht
Die neue Niedersächsische Bauordnung regelt im § 44 Abs. 5 die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern.Die Bauordnung fordert eine Rauchmelderpflicht in Neubauten ab Oktober 2012.
Alle weiteren Gebäude bzw. Wohnungen müssen bis zum 31.12.2015 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.Mit Rauchmelder auszustattende Räume sind der Schlafraum, das Kinderzimmer sowie der Flur als Rettungsweg. Die Überwachung dieser Raüme ist zur Vermeidung von Gefahren aus unbemerkter Brandentstehung am wichtigsten.
Die Rauchmelder sind nach Einbau entsprechend betriebsbereit zu halten.
Die gesetzliche Verpflichtung von Rauchmeldern in Wohnungen soll dazu beitragen, die:
- Anzahl von Rauch,- Brandopfern zu reduzieren.
- Rauchwarnmelder müssen auf der Basis der EN 14604geprüft und zertifiziert sein.
- Eine Überprüfung durch eine Behörde ist nicht vorgesehen.
- Der Eigentümer haftet im Zuge der Verkehrssicherungspflicht.
- Der Mieter ist für die Betriebsbereitschaft und die Wartung zuständig.
Zu weiteren Fragen rund um das Thema Rauchmelder stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot für Ihr Gebäude.
Information zum Thema Rauchmelder
Die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen ist in Fachkreisen unumstritten. In Deutschland sind jährlich ca. 600 Tote und ca. 6.000 bis 10.000 Schwerverletzte mit bleibenden Schäden durch Brände in Privatwohnungen zu beklagen. Außerdem sind dabei Sachschäden in Höhe von ca. 1 Mrd. EURO zu beklagen. 70 % der Brände mit Todesopfern ereignen sich zwischen 23 und 7 Uhr.
Die Todesursache ist in vier von fünf Fällen (80 %) der Rauch! Durch eine frühzeitige Warnung der Bewohner durch Rauchmelder könnte ein Großteil dieser Todesopfer vermieden werden. In vielen europäischen Ländern sind Rauchmelder zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber in Deutschland sieht von gesetzlichen Regelungen zur Installation von Rauchmeldern in Wohnungen ab und setzt auf die Eigenverantwortung der Verbraucher.
Das Schornsteinsteinfegerhandwerk trägt mit der Aktion "Brandschutz ist Lebensschutz" in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie z.B. dem deutschen Feuerwehrverband durch gezielte Aufklärungsarbeit dazu bei, auf Brandgefahren aufmerksam zu machen und über vorbeugende Schutzmaßnahmen zu informieren.
Die gefährlichsten Mythen:
"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.
Seit August 2008 müssen Rauchwarnmelder über eine vollständige Kennzeichnung gemäß dem Bauproduktengesetz verfügen.Dazu zählen:Name des Herstellers,Produktbezeichnung, Zertifizierungsnummer (CPD) und das CE- Logo.Der von Ihrem Schornsteinfeger empfohlene Rauchwarnmelder erfüllt alle in Deutschland erforderlichen Normen und Zulassungen, wie: der Produktnorm EN DIN 14604, der Anwendungsnorm DIN 14676, der Vds Anerkennung und der CE Kennzeichnung. Verbraucher sollten bei der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern auf Qualität achten, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen und die Fehlarlame zu reduzieren. Oder wollen Sie wirklich. Ihr Leben und das Ihrer Familie ein Produkt für 2,64 € anvertrauen?
Wenn es um Ihre Sicherheit geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Vertrauen Sie daher auf VdS geprüfte Qualitätsrauchmelder.
Rauchwarnmelder sind bezahlbare Lebensretter.
MH-Photovoltaikreinigung
Wir bieten Ihnen die professionlle Reinigung von Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen an.
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Wussten Sie schon...?
Jede noch so kleine Schmutzablagerung beeinträchtigt den Wirkungsgrad Ihrer Photovoltaik - Solaranlage und reduziert somit ihre Leistung.Doch nicht nicht nur der daraus resultierende Verlust ist ein Problem.
Staub, Dreck, Vogelkot, Moose, Algen und weiter verunreinigungen greifen die Dichtungen an und können u.U. einen Wassereinlass und somit den Defekt Ihrer Anlage verursachen.Eine natürliche "Selbstreinigung" durch Wetterumschwünge, Regen und Schnee reicht bei weitem nicht aus, um die Module sauber zu halten.
Die Folgen Ihrer verunreinigten Anlage sind also:
- niedrige Wirkungsgrade = finanzieller Verlust
- angegriffene Dichtung = kurze Lebensdauer
- zusätzliches Wachstum von Moosen und Algen
Auch wenn nur ein Teil der Solarzellen verschmutzt ist, sinkt der Ertrag aller Module, weil durch die Reihenschaltung der Elemente das schwächste Glied die Gesamtleistung bestimmt. ( Prinzip Christbaumlichterkette)
Rechnet sich das?
Auf jeden Fall !! Bei einer verschmutzten Anlage müssen Sie mit einem Ertragsverlust von bis zu 30% rechnen! Habe ich Ihre Neugier geweckt?
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
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Wir informieren Sie auch gern über die Themen Brennstoffverbrauch, Abgas- und Feuerungstechnik, Schadstoffausstoß sowie Brand- und Umweltschutz. Außerdem geben wir Ihnen Tipps um Energie einzusparen und Informationen zu aktuellen Förderprogrammen.