Ab dem 01. Juli 2022 müssen Stromkunden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine EEG-Umlage mehr zahlen. Daher senken die Stadtwerke Bad Pyrmont zum 01. Juli 2022 den Arbeitspreis um 3,72 Cent pro Kilowattstunde (netto).
Die Kunden der Stadtwerke müssen Ihren Zähler nicht zwingend ablesen. Die Preisanpassung wird in der nächsten Abrechnung berücksichtigt, indem der Zählerstand zum 01. Juli 2022 rechnerisch ermittelt wird. Möchten Sie Ihren Zähler jedoch am 01. Juli 2022 oder zu einem anderen Zeitpunkt dennoch selbst ablesen, können Sie den Zählerstand gerne den Stadtwerken Bad Pyrmont schriftlich mitteilen.
Der Energieverbrauch nach dem 01. Juli 2022 wird mit dem neuen gesenkten Arbeitspreis berechnet – wünschen Sie sich daher eine Anpassung Ihrer Abschlagszahlungen, so sprechen Sie uns bitte an.
Freundliche Grüße
Marco Brandt