veröffentlicht am 29.04.2014
EnEV 2014 - Ab dem 01.05.2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung 2014
Unsere Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) endgültig verabschiedet.
Die energetischen Standards für Neubauten sollen demnach ab 2016 um 25 Prozent steigen. Zudem soll der Endenergiebedarf von Gebäuden im Energieausweis künftig nicht mehr nur über den bereits bekannten Bandtacho angezeigt, sondern zusätzlich in Form von Energieeffizienzklassen dargestellt werden. Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Dieser muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Energetische Kennwerte (Endenergie) müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, so muss die entsprechende Einstufung auch veröffentlicht werden.
Außerdem müssen alte Heizkessel auf Basis flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe künftig nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden (Ausnahmen sind in der EnEV aufgeführt). Für Bestandsgebäude sind darüber hinaus keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen.
Die neue EnEV wurde am 21. November im Bundesgesetzblatt verkündet und wird am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Die EnEV war zuletzt 2009 novelliert worden. Die Neufassung setzt die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie verschiedene Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiewende um.
Siehe hierzu auch zukunft-haus.info
Und kompakt alle Änderungen im Überblick: Zusammenfassung_EnEV_2014.pdf
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), dena
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